Es ist ein deutliches Signal der Bundesanwaltschaft an diesem Montag vor dem Oberlandesgericht in Celle. Ayoub B. soll nach Ansicht der Anklagebehörde für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, Ebrahim H. B. für vier Jahre und drei Monate.
Oberstaatsanwältin Claudia Gorf sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden Wolfsburger der Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) schuldig gemacht haben. Ayoub B. sei darüber hinaus wegen Beihilfe zum Mord in sechs Fällen und zum Mordversuch in 28 Fällen zu verurteilen. Er habe bei einem Angriff des IS auf die Stadt Hadithah im Irak einen Krankenwagen gefahren und Verletzte und tote Kämpfer der Terrororganisation transportiert. Damit habe sich der 27-Jährige an einem Terrorangriff beteiligt, bei dem sechs irakische Soldaten starben und mindestens 28 verletzt wurden.
Ayoub B. und Ebrahim H. B. reisten Ende Mai 2014 nach Syrien. Im August 2014 kehrte B. zurück nach Deutschland. Er habe sofort mit der Polizei kooperiert, dies sei strafmildernd zu berücksichtigen, ebenso wie sein recht kurzer Aufenthalt beim IS, sagte Oberstaatsanwältin Gorf. Deutlich strafverschärfend müsse sich hingegen seine Beteiligung an einer Militäroffensive auswirken. Gegen ihn spreche auch seine Teilnahme an Terrorausbildungen und die Anwerbung eines neuen IS-Kämpfers aus Wolfsburg. Dieser habe seinen Syrien-Aufenthalt nach Erkenntnis der Behörden nicht überlebt.
Ende September 2014 ist dem 26-jährigen Ebrahim H. B. die Flucht zurück nach Deutschland gelungen. Anders als Ayoub B. habe er nicht sofort mit den Behörden zusammengearbeitet, sondern erst Monate später. Wirklich Neues habe er nicht mitgeteilt. Seine Angaben habe er zudem immer wieder verändert. Äußerungen gegenüber Familienmitgliedern und einem Mithäftling deuteten daraufhin, dass er möglicherweise noch heute Gefallen an der Idee des Aufbaus eines islamistischen Gottesstaates mit brutalsten Mitteln fände.
Ayoub B. hört sich die stundenlangen Ausführungen der Bundesanwaltschaft erstaunlich ruhig an. Hin und wieder lacht er spöttisch. Oberstaatsanwältin Gorf und ihre Kollegin schaut er kaum an. Ebrahim H. B. hingegen betrachtet die Anklägerinnen aufmerksam. Er wirkt, als könne er kaum glauben, was er da hört. An diesem Dienstag wird die Verteidigung ihre Sicht der Dinge schildern. Am kommenden Montag soll das Urteil fallen.