Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sieht sich pikanten Fragen ausgesetzt, die in seine Zeit als Oberbürgermeister (OB) von Hannover zurückreichen. Er soll damals möglicherweise nicht konsequent genug gegen sexuelle Anzüglichkeiten des Vorstandschefs der Sparkasse Hannover vorgegangen sein. Diesen Eindruck versucht zumindest die FDP-Landtagsfraktion in einer Parlamentsanfrage zu erwecken.
Der Vertrag mit dem Chef des Geldinstituts war in diesem Sommer von Weils Amtsnachfolger Stefan Schostok (SPD) überraschend aufgelöst worden. Das Stadtoberhaupt ist – wie zuvor sein Vorgänger – Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse. Offiziell wurden „persönliche Gründe“ für die Vertragsauflösung genannt; schon bald machten aber Gerüchte über einen angeblich unsteten Lebenswandel des Bankmanagers die Runde. Dessen Abgang soll ihm mit einem „goldenen Handschlag“ versüßt worden sein. Der Sparkassenchef, der alle Vorwürfe abstreitet, erhalte seine Bezüge bis Ende des Jahres weiter, außerdem dürfe er ebenso lange den Dienstwagen nutzen, heißt es in Ratskreisen.
Vor einigen Tagen machte ein Boulevard-blatt den Fall zur Angelegenheit des amtierenden Ministerpräsidenten: Weil habe damals nicht nur von den Vorwürfen gewusst, sondern den Sparkassenchef sogar deswegen „ermahnt“. Weitere Konsequenzen zog er offenbar aber nicht. Erst Schostok wurde das Treiben nach Beschwerden von zwei weiblichen Sparkassenangestellten zu bunt. Allerdings: „Zum damaligen wie heutigen Zeitpunkt lagen nach meinem Kenntnisstand keine strafrechtlich relevanten Gründe vor“, teilte der OB mit. Inzwischen ist deswegen auch von einer politischen Intrige die Rede.
FDP-Fraktionsvize Stefan Birkner fragt nun vor allem nach der Rolle des heutigen Ministerpräsidenten. Eine konkrete Antwort darf der gelernte Richter aber offenbar nicht erwarten. Laut Sparkassen-Gesetz gelte für die Mitglieder des Verwaltungsrats eine Verschwiegenheitspflicht, die über das Ende der Tätigkeit hinaus wirke, erklärt die Staatskanzlei: „Interne Angelegenheiten der Sparkasse können nicht Gegenstand von Auskünften der Landesregierung im Parlament sein.“
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