Für die neue Generation der Windkraftanlagen muss die alte weichen. Der Rückbau ist nicht nur eine Frage des Recyclings der Rotorblätter. Das eigentliche Problem liegt unter der Erde. Der Entsorgung der Fundamente treibt die Kosten für die Betreiber in die Höhe. Nicht selten bleibt der Beton im Boden zurück. Umweltschützer fordern die komplette Entfernung der Altlasten.
Landkreise in Niedersachsen reagieren offenbar flexibel. Dabei steht der große Rückbau erst noch bevor. Allein in Niedersachsen dürfte in den nächsten Jahren die Hälfte der mehr als 6000 Windkraftanlagen an Land durch neue ersetzt werden. „Der Rückbau steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit“, sagt der Bauamtsleiter im Cuxhavener Kreishaus, Andreas Eickmann.
Die hohen Kosten seien nicht ausschlaggebend dafür gewesen, dass die Fundamente im Landkreis Cuxhaven nur bis zu einer Tiefe von 2,5 Metern entfernt werden müssen. Vielmehr ginge vom Rückbau eine Gefahr für das Grundwasser aus. Die Pfahlgründungen reichten bis zu 40 Meter in die Tiefe und durchstießen verschiedene Wasser führende Schichten. Würden die Pfähle entfernt, bestünde nicht nur die Gefahr, dass Salzwasser ins Trinkwasser gelange, sondern auch Pestizide aus der Landwirtschaft. Eickmann: „Die Löcher sind eine Autobahn in den Untergrund.“
Betreiber von Windkraftanlagen sind nach Baurecht verpflichtet, den alten Zustand wieder herzustellen, wenn die Anlagen ausgedient haben. „Bei einer Entfernung der Fundamente bis zu 2,5 Metern können die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden“, betont Eickmann, „tiefer geht kein Pflug.“ Der teilweise Rückbau sei ebenfalls ausreichend, um den Niederschlag aufzunehmen.
Allerdings weiß auch der Bauamtsleiter, dass der große Rückbau erst noch bevorsteht. Die Flachgründungen älterer Anlagen, die derzeit durch neue, leistungsstärkere ersetzt werden, sind nicht das Problem, sondern die neueren Pfahlgründungen der großen Anlagen. Der Landkreis Wittmund, Heimat von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD), sieht keinerlei Rückbauverpflichtung für Altfundamente, die vor der Änderung des Baugesetzes 2004 genehmigt wurden.
Zudem entfalle die Rückbauverpflichtung für alle Windparks mit Bebauungsplan. Die neuen Fundamente seien hingegen bis oberhalb der Pfahlgründung zu entfernen, so die Verwaltung. „Von den im Boden verbleibenden Betonpfählen gehen keine nennenswerten bodenbeeinträchtigende Wirkungen aus“, erklärt Landkreissprecher Ralf Klöker. Bislang wurden im Kreisgebiet 119 alte Anlagen abgebaut.
Förderung endet 2020
Umweltschützer vom Wattenrat in Ostfriesland kritisieren die für sie laxe Haltung der Behörden. Sprecher Manfred Knake meint: „Es darf vermutet werden, dass es nicht um die Einhaltung von geltendem Recht geht, sondern um die Schonung der Geldbeutel der Windkraftbetreiber, die jahrzehntelang satteste Renditen über das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) gezogen haben.“
Es bleibe abzuwarten, ob die Grundeigentümer, auf deren Böden die Windkraftanlagen errichtet wurden, irgendwann für die Komplettentsorgung der Fundamente zur Kasse gebeten werden. Tatsächlich läuft die Förderung durch das EEG 2020 aus. Mit dem Ende der Förderung endet vielfach auch die Nutzungszeit für die Anlagen.
Die Branche geht davon aus, dass bundesweit jedes vierte Windrad, in Niedersachsen sogar jedes zweite Windrad abgebaut wird, um Platz für neue, größere und vor allem effizientere Anlagen zu machen. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Umweltministeriums in Kiel sieht das Problem im nur teilweisen Rückbau der Fundamente vor allem in der Versiegelung.
Umweltaktivisten machen sich Sorgen
Kuno Veit erklärte gegenüber dem NDR: „Wenn ich nur einen Meter vom Fundament abtrage, bleibt die Fläche versiegelt.“ Allein in Schleswig Holstein gehe es um drei Millionen Quadratmeter. Das niedersächsische Umweltministerium indes sieht keine Probleme beim Rückbau von Windkraftanlagen. Das Ministerium lässt keinen Zweifel daran, dass alle ab 2004 genehmigten Windkraftanlagen komplett zurück gebaut werden müssen.
Das schließe die Fundamente mit ein. Sprecherin Justina Lethen erklärt, dass die Landkreise Ausnahmen genehmigen können, wenn das Entfernen des Fundaments die Umwelt mehr belastet als das Verbleiben im Boden. Lethen: „Eine generelle Empfehlung gibt das Umweltministerium nicht.“ Für ältere Anlagen bestehe keine Rückbauverpflichtung.
In Internetforen machen sich Umweltaktivisten Sorgen. Sie befürchten, dass das Regenwasser nicht mehr durchsickern kann, dass Tiefwurzler keinen Halt mehr finden, dass vor allem Norddeutschland unbemerkt unterirdisch zubetoniert wird. 1300 Personen haben eine Online-Petition unterschrieben, um den Rückbau von Windkraftanlagen im Landkreis Cuxhaven inklusive der Fundamente durchzusetzen – bislang ohne Erfolg.