Verden/Rethem. Im Zivilverfahren um Schmerzensgeld, das eine Frau vom Mörder ihrer Tochter verlangt, sind die Fronten extrem verhärtet. Eine gütliche Einigung kam am Freitag im Termin beim Landgericht Verden nicht in Betracht. Die 2. Zivilkammer will ihre Entscheidung am 25. August verkünden.
Der Walsroder Gymnasiast Philipp M. war im September 2014 für den ein Jahr zuvor begangenen Mord an einer 23-Jährigen zu 13 Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Mutter des Opfers hatte zunächst 10 000 Euro Schmerzensgeld wegen psychischer Schäden infolge der besonders brutalen Tat geltend gemacht. Später war die Summe auf 25 000 Euro erhöht worden.
Eine Forderung von 5000 Euro sei im Dezember 2015 sofort anerkannt und beglichen worden, sagte M.s Anwalt, eine weitere Zahlung lehne man nach wie vor ab. Bei der Klägerin habe es, auch laut ärztlichem Gutachten, „Vorerkrankungen“ gegeben. Außerdem habe die Frau als Nebenklägerin zeitweise am mehr als sieben Monate dauernden Strafprozess gegen M. teil-genommen und trage daher ein Mitverschulden an ihren attestierten Beeinträchtigungen.
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