Einnahmeverluste durch Spielhallen-Aus Glücksspiel in Grenzen

Das 2017 bevorstehende Aus für die Hälfte aller Spielhallen beschert den niedersächsischen Städten und Gemeinden Einnahmeverluste bei der Vergnügungssteuer von bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr.
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Glücksspiel in Grenzen
Von Peter Mlodoch

Das 2017 bevorstehende Aus für die Hälfte aller Spielhallen beschert den niedersächsischen Städten und Gemeinden Einnahmeverluste bei der Vergnügungssteuer von bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr.

Das ergibt sich aus einer Antwort der rot-grünen Landesregierung auf eine Landtagsanfrage der FDP. Danach betrug das Aufkommen der kommunalen Vergnügungssteuer im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 57,7 Millionen Euro. Der weit überwiegende Teil stammte aus dem Automatenglücksspiel, auf rund 90 Millionen Euro rechnet das Ressort von Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) die daraus erzielten Einnahmen für das Gesamtjahr 2016 hoch.

Hintergrund der Anfrage ist das auf dem Glücksspielstaatsvertrag fußende niedersächsische Glücksspielgesetz, das eine Ballung von „Daddelbuden“ aus Gründen der Suchtprävention künftig verbietet. Ab dem 1. Juli 2017 muss der Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen mindestens 100 Meter Luftlinie betragen.

Mehrfachkonzessionen nicht mehr gestattet

Mehrfachkonzessionen und Casinoverbünde von einzelnen Spielstätten, etwa an belebten Autobahnabfahrten wie in Bad Nenndorf, sind dann nicht mehr gestattet. Von den derzeit bestehenden 1913 Spielhallen seien danach „956 und damit ziemlich genau 50 Prozent nicht erlaubnisfähig“, schreibt das Ministerium in seiner Parlamentsantwort, die dem WESER-KURIER vorliegt.

Eine exakte Vorhersage, ob dies auch einen 50-prozentigen Rückgang bei der Vergnügungssteuer bedeute, sei aber nicht möglich. Schließlich könne das Weniger an Automatenhallen zu einer erhöhten Publikumsnachfrage in den verbleibenden Spielstätten führen, erklärt das Wirtschaftsressort.

Derzeit läuft in den Kommunen die Konzessionsvergabe nach den neuen Regeln. Die meisten Städte greifen dabei auf die vom Ministerium empfohlene Auslosung zwischen den konkurrierenden Betreibern zurück. Viele Unternehmen, die bei einer solchen Tombola den Kürzeren gezogen haben, wollen das Ergebnis nicht akzeptieren und klagen vor den Verwaltungsgerichten. Kritik, dass man die Lizenzvergabe selbst dem Glücksspiel unterwerfe, weist Rot-Grün zurück. „Ein solches Vorgehen kennt man auch zu den Vorschriften über Messen, Märkte und Ausstellungen.“ Auch sei es nicht zulässig, den Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags daran zu orientieren, „die Auswirkungen auf kommunale Steuereinnahmen möglichst gering zu halten“.

Das sieht die FDP-Fraktion ganz anders. Nach dem in der niedersächsischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzip (Motto: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“) stehe das Land doch in der Pflicht, den Kommunen das Minus bei der Vergnügungssteuer auszugleichen, betont Finanzexperte Christian Grascha gegenüber dem WESER-KURIER. „Das werden wir rechtlich prüfen.“ Der Abgeordnete warnt zugleich vor dem Verlust von 3000 Jobs in der hiesigen Branche und fordert daher einen großzügigeren Bestandsschutz nach dem Beispiel anderer Bundesländer. So gewähre Rheinland-Pfalz den dortigen Spielhallen eine deutlich längere Übergangsfrist.

Niedersachsen lehnt Härtefallregelungen ab

Niedersachsens Landesregierung lehnt dagegen Härtefallregeln ebenso ab wie einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen. Bei der Vergnügungssteuer handele es sich um eine kommunale Steuer. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe diese erhoben werde, erfolge allein im eigenen Wirkungskreis der kommunalen Gebietskörperschaften. Mit anderen Worten: Das Land sei gar nicht verantwortlich für die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer.

Im Übrigen verweist das Ministerium auf die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages: Es gehe darum, „das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern“ und „durch ein begrenztes Glückspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“. So könne man der Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenwirken und die damit verbundene Kriminalität abwehren.

Für FDP-Mann Grascha ist das Argument Suchbekämpfung vorgeschoben. Man schließe Hallen, deren Betreiber ihre Mitarbeiter im Hinblick auf Suchtprävention regelmäßig schulten. „Stattdessen werden Spielsüchtige in unkontrollierte und ungebremste Bereiche weggedrängt“, meint er mit Blick auf Internet und illegale Zockerhöhlen. „Das ist doch viel gefährlicher.“

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