Die Kritiker warnen vor Lohndumping, verzerrtem Wettbewerb und mehr Korruption. Die Pläne von Niedersachsens SPD/CDU-Landesregierung für ein neues Vergaberecht stoßen teilweise auf heftigen Widerstand. Nicht nur der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die oppositionellen Grünen lehnen einen höheren Schwellenwert für strengere Regeln bei öffentlichen Aufträgen ab. Auch das heimische Baugewerbe und die Handwerkskammer Niedersachsen befürchten Einschnitte bei Transparenz und Chancengleichheit.
Im Mai hatte das rot-schwarze Kabinett von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) den Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz vorgelegt. Kernpunkt: Dessen Anwendungsbereich wird eingeschränkt. Die Vorschriften etwa über Mindestlöhne, Berücksichtigung sozialer Kriterien oder eine umweltfreundliche Beschaffung gelten künftig nur noch für öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Wert von 25 000 Euro netto, also ohne Umsatzsteuer.
Bisher liegt die Grenze bei 10 000 Euro. Damit fallen etliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungen im mittleren Bereich aus der strengen staatlichen Aufsicht raus. Sogenannte Sektorenauftraggeber im Bereich der öffentlichen Wasser, Gas- und Elektroversorgung kommen sogar in den Genuss von noch deutlich höheren Schwellenwerten – bis zu 5,5 Millionen Euro bei Bauaufträgen.
Diese „massiven Verschlechterungen“ in der Novelle schwächten die Bindung von Unternehmen an Tarifverträge weiter, sorgt sich DGB-Landeschef Mehrdad Payandeh. „Der Staat darf Lohndumping und Tarifflucht nicht auch noch mit öffentlichen Aufträgen belohnen.“ Nach Angaben des Gewerkschaftsbundes ist in Niedersachsen nur noch ein Drittel aller Betriebe tarifgebunden. Für Beschäftigte dort bedeute dies Nachteile bei Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten oder Kündigungsfristen. „Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung wollen SPD und CDU Arbeitnehmerrechte einschränken“, schimpft die grüne Landtagsabgeordnete Eva Viehoff.
Chancengleichheit gefährdet
Viele Aufträge etwa im Maler- oder Elektrohandwerk würden einfach „herausgeregelt“, warnen der Baugewerbe-Verband und die Handwerkskammern Niedersachsen. Die Vergabe in diesen Bereichen sei nicht mehr transparent, dies gefährde die Chancengleichheit der Betriebe. Ein strenges Vergaberecht sei nicht nur ein Instrument zur effizienten und sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln, sondern diene auch der Korruptionsbekämpfung, betont der Bauindustrieverband.
Das Ressort von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) verweist dagegen auf eine erhebliche Entlastung. „Dies führt zu einem zusätzlichen Bürokratieabbau, nicht nur bei den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunen, sondern auch bei den Bietern, hier insbesondere bei den kleinen und mittleren Unternehmen.“ Außerdem herrsche unterhalb der Eingangsschwelle beileibe keine Rechtlosigkeit. Hier richte sich das Verfahren nach haushaltsrechtlichen Vorschriften: „Diese verpflichten zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Die Anwendung strategischer Vergabekriterien und damit umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung bleibt weiterhin möglich.“
Die Kommunalen Spitzenverbände begrüßen ebenso wie die Industrie- und Handelskammer die Anhebung der Auftragsgrenze. Städte und Landkreise hätten sich sogar eine Schwelle von 100 000 Euro gewünscht. Auch für die niedersächsische Krankenhausgesellschaft könnten es angesichts der „Anforderungen des klinischen Alltags“ durchaus mehr als die jetzt vorgesehen 25 000 Euro sein. SPD und CDU hatten einen höheren Wert in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, damals allerdings nur 20 000 Euro. Dass es nun 25 000 Euro geworden seien, hänge mit der Harmonisierung anderer schon bestehender vergaberechtlicher Wertgrenzen zusammen, erklärt das Wirtschaftsressort.
Die vom DGB im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens geforderten schärferen Kontrollen mittels einer zwingenden zehnprozentigen Prüfquote bei öffentlichen Aufgaben lehnt das rot-schwarze Kabinett ebenso ab wie eine strikte Begrenzung von Subunternehmer-Ketten auf höchstens drei Glieder. Eine solche Vorgabe sei ein „Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Flexibilität“.
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