Rund um Weihnachten zeigt sich die Justiz in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gnädig – und erlässt einigen Gefangenen ein paar Tage hinter Gittern. In Hamburg haben in diesem Jahr bisher 31 Häftlinge – darunter drei Frauen – von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitiert, wie der Sprecher der Justizbehörde, Sven Billhardt, sagte. Von den rund 5000 Gefangenen in Niedersachsen können sich nach Angaben von Justiz-Sprecher Alexander Wiemerslage in diesem Jahr 88 Frauen und Männer über eine vorzeitige Haftentlassung freuen. In Bremen sitzen zurzeit etwa 570 Frauen und Männer ein, voraussichtlich 23 dürfen vorzeitig nach Hause, teilt Thomas Ehmke, Sprecher des Justizsenators, mit. Im vergangene Jahr waren es 13.
In Hamburg kamen die ersten Gefangenen bereits seit dem 22. November vorzeitig aus dem Gefängnis frei. „Regulär wären sie im Zeitraum 22. November bis 6. Januar entlassen worden“, sagt Sven Billhardt. Den Hamburger Häftlingen wurden im Schnitt 22 Hafttage erlassen. Ein entsprechendes Gesuch reichten in diesem Jahr bisher 47 Frauen und Männer ein, wie Billhardt berichtete. Im vergangenen Jahr hatten sich 64 Häftlinge um einen Gnadenerweis bemüht, in 40 Fällen wurde er gewährt. 680 Hafttage wurden damit 2012 erlassen, im Schnitt etwa 17 pro Häftling. Derzeit gibt es nach Angaben der Justizbehörde rund 1650 Gefangene in Hamburg.
Die vorweihnachtliche Justizmilde ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. In Hamburg muss das Strafende zwischen dem 22. November 2013 und dem 6. Januar 2014 liegen. Die Gefangene müssen zudem mindestens seit dem 21. September 2013 ununterbrochen in Haft gewesen sein. Von einer vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Häftlinge, die wegen schwerer Kriminalität – etwa Sexualdelikten oder Drogenhandel – im Gefängnis sitzen. Auch Gefangene, die keine positive Prognose haben, werden nicht begnadigt. Die Amnestievoraussetzungen in Niedersachsen und Bremen sind ähnlich. Über die Gesuche entscheiden die Justizbehörden nach einer Stellungnahme der Justizvollzuganstalt.
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