Zur Überzeugung der Schwurgerichtskammer hat der gelernte Landschaftsgärtner aus dem Emsland die 23-jährige Berufsschülerin im Jahr 2015 während eines unbegleiteten Ausgangs aus dem nahe gelegenen Maßregelvollzug getötet. Der 54-Jährige ist ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter. Der genaue Tatablauf im Klosterwald in Rehburg-Loccum (Landkreis Nienburg) habe sich zwar nicht mehr rekonstruieren lassen, in der Gesamtschau hätten die Indizien aber für eine Verurteilung des Angeklagten ausgereicht.
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