Opfer von Gebäudeschäden durch die Erdöl- oder Erdgasförderung in Niedersachsen können ihre Ansprüche künftig bei einer Schlichtungsstelle geltend machen. Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) wies bei der Eröffnung am Freitag in Rotenburg darauf hin, dass Betroffene bisher vor Gericht hohe Kostenrisiken hatten. Die von der Industrie finanzierte Schlichtungsstelle vereinfache das Verfahren. Sie kann angerufen werden, wenn Schäden mutmaßlich auf Bergbau-Tätigkeiten zurückgehen und Einigungsversuche aus Sicht des Geschädigten nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Vergleichbare Schlichtungsstellen gibt es in Nordrhein-Westfalen und im Saarland.
In Niedersachsen lagern rund 98 Prozent der Erdgas-Reserven. Dort, wo Gas gefördert wird, kommt es immer wieder zu leichten Erdbeben. So haben Experten vom Niedersächsischen Erdbebendienst und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) am Beispiel des Bebens im Raum Syke (Kreis Diepholz) vom 1. Mai einen Zusammenhang zwischen dem Erdbeben und der Erdgasförderung festgestellt. Das Beben hatte eine Stärke von 3,2.
Der Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG), Josef Schmid, äußerte die Hoffnung, dass die Schlichtungsstelle maßgeblich zur Versachlichung des Dialogs zwischen Unternehmen und Bergbaubetroffenen beitragen wird. Der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bremen, Wolfgang Arenhövel, sowie Arnd Bosse, der ehemalige Direktor am Amtsgericht Rotenburg wurden zu Schlichtern ernannt.