Im Prozess gegen einen 35-jährigen Mann, der seine ehemalige Lebensgefährtin (24) in Bad Fallingbostel (Heidekreis) am 8. August 2022 mit zahlreichen Messerstichen ermordet haben soll, hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Verden am zweiten Verhandlungstag mit der Beweisaufnahme begonnen. Vernommen wurde unter anderem die Mutter der Getöteten. Die Nebenklägerin (55) war zwar nicht Augenzeugin des Tatgeschehens, konnte aber einiges über die vorausgegangenen heftigen Auseinandersetzungen zwischen ihrer Tochter und dem Angeklagten berichten.
Das Paar hatte sich Ende April getrennt. Der Mann, der sich zuvor wieder einige Zeit in der Heimat Bulgarien aufgehalten haben soll, war aus der Wohnung ausgezogen. Danach soll es vermehrt zu Streitigkeiten wegen des gemeinsamen kleinen Sohnes gekommen sein. Die am Dienstag befragte Großmutter des Jungen, die an der Seite einer Vertreterin der Opferhilfe Weißer Ring aussagte, erklärte unter anderem, ihre Tochter habe Angst gehabt, dass der Angeklagte das Kind „entführen“ und sie selbst töten könnte. „Er hat uns ständig bedroht“, hieß es in der Übersetzung auch. Ihre Tochter habe ihr zudem erzählt, dass der Mann sich „ein Messer gekauft“ habe.
Weitere Zeugen aus dem Freundeskreis des Angeklagten gaben an, dieser habe ihnen gegenüber nach der von der Frau geforderten Trennung tatsächlich entsprechende Ankündigungen gemacht. „Ich werde das Kind nehmen und sie umbringen“, soll er unter anderem gesagt haben. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann die Ex-Freundin häufig heimlich beachtet und ihr am Tattag aufgelauert, als sie mit dem Kind nach Hause kam. Er soll ihr im Treppenhaus und nach ihrer verzweifelten Flucht ins Freie insgesamt 20 Stiche mit einem Messer zugefügt haben, das er mit Klebeband an seiner Hand befestigt hatte. Die Anklage geht von heimtückisch verübtem Mord aus. Das Gericht erklärte aber inzwischen, auch mit Verweis auf das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen, es komme auch Totschlag in Betracht. Die Verteidigerin des 35-Jährigen stellte danach für den nächsten oder übernächsten Termin eine Einlassung des Angeklagten in Aussicht.