Wellenreiten hinter dem Landtag Klage gegen Surfanlage in Hannover abgelehnt

Surfen hinter dem Landtag – nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wird das bald möglich sein. Die Initiatoren wollen das Projekt „Leinewelle“ jetzt mit Höchstgeschwindigkeit vorantreiben.
12.01.2021, 21:03 Uhr
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Klage gegen Surfanlage in Hannover abgelehnt
Von Peter Mlodoch

Super Surfwetter war es nun nicht gerade. Bei strömendem Regen traf sich die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am Dienstag in der Nähe des Landtags zum Ortstermin an der Leine. Hier zwischen den Ufermauern will der Verein „Leinewelle“ mit einer hydraulischen Rampe das Wasser des Flüsschens aufstauen und eine künstliche Welle erzeugen. Auf der sollen dann künftig Brettersportler ihre kurvigen Künste pflegen. „Wir hätten selbst heute zehn Leute hier“, gab sich Gastronom und Projektbetreiber Heiko Heybey in dem Gedränge auf der Einstiegsplattform für Kanuten wetterfest und überzeugt vom Erfolg seiner Idee.

Der Optimismus des Architekten war gerechtfertigt: Sechs Stunden später schmetterte das Gericht, diesmal trocken und coronafest im nüchternen Verhandlungssaal, die Klage des Fischereivereins Hannover gegen die von der Region Hannover erteilte wasserrechtliche Erlaubnis der Anlage ab. Eine „erhebliche Beeinträchtigung“ für Koppen, Flussneunaugen, Steinbeißer und Bachforellen mochten die drei Berufsrichter und zwei Schöffen nicht erkennen. „Dass es für den einen oder anderen Fisch an dieser Stelle ungemütlich wird, brauchen wir nicht zu diskutieren“, meinte der Vorsitzende Richter Ingo Behrens. Denn insgesamt seien die Auswirkungen auf die Fluss-Fauna überschaubar. Außerdem habe der Standort in Altstadtnähe für die Hobby-Angler nicht die „überragende Bedeutung“, dass hier andere „Erholungsinteressen“ zurückstecken müssten.

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Nach acht Jahren Planung kann das Heybey-Team nun endlich seinen Wellen-Traum in die Tat umsetzen. „Wir werden das jetzt mit Vollgas vorantreiben“, kündigte der Initiator nach der Urteilsverkündung voller Freude an. Also rechtzeitig vor dem Ende der vereinbarten Preisbindung im Mai die Aufträge an die Baufirmen erteilen, außerdem die bereits in der Schublade liegenden Verträge mit den Sponsoren eintüten. Drei bis sechs Monate Bauzeit sowie 1,2 Millionen Euro Kosten sind für das Projekt veranschlagt, das 1000 bis 2000 Wellenreiter täglich anlocken soll. Vorbild ist der Eisbach im Englischen Garten in München, der sich seit Jahrzehnten als Magnet für Surfer und Zuschauer erweist.

Hinter der acht Meter breiten Rampe ist rund zehn Meter flussabwärts eine „Sohlensicherung“ vorgesehen, in der sich die erzeugte Wellen-Energie wieder abbauen soll. Spezielle fischfreundliche Wasserbausteine sollen dazu auf den Flussboden abgesenkt werden. Neben der Anlage soll ein „Öko-Pass“ verlaufen, eine Fischtreppe, mit der die schwimmenden Leinebewohner das Hindernis während seines Betriebs passieren können. Funktioniert dieser Fluchtweg für die Fische nicht, darf nach den Vorgaben der Wasserbehörde auch nicht die Welle betrieben werden. Der Gestattungsvertrag mit der Stadt Hannover erlaubt maximal zwölf Stunden Betrieb pro Tag. Bei Hoch- oder Niedrigwasser kann und darf die Anlage gar nicht laufen; 127 Wellentage im Jahr sind nach einem Gutachten lediglich möglich.

All diese Auflagen konnten den Fischereiverein mit seinen 5600 Mitgliedern nicht milde stimmen. „Das ist für uns eine besonders gute und wichtige Stelle“, erklärte der Vorsitzende Heinz Pyka im Prozess. Gerade die Bachforellen liebten die zügige Fließgeschwindigkeit des Gewässers hier. Die künstliche Welle dagegen würde die ruhigeren Laichhabitate etwas weiter flussabwärts schädigen, begründete der ehrenamtliche Vereinschef die Klage. Dass man die attraktive Lage mitten in der Stadt mit anderen Nutzern teilen müsse, sei für ihn kein Problem – zumindest bei den bisherigen Wassersportlern nicht. „Mit den Kanuten gibt es keine Konflikte.“ Nach dem Urteil ließ Pyka offen, ob der Verein die vom Gericht wegen einer offenen EU-Rechtsfrage ausdrücklich zugelassenen Berufung einlegen werde. „Das muss ich erst mit meinen Vorstandskollegen klären.“

Probleme mit den politischen Nachbarn drohen nicht. Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD) fürchtet nicht, dass das neue Surfparadies die parlamentarische Arbeit stören könne. „Die Planungen sehen vor, dass die ‚Leinewelle‘ auf der landtagsabgewandten Seite der Schlossstraße und damit außerhalb des unmittelbaren Sichtfelds des Landtages errichtet wird“, erklärte eine Sprecherin. In der Anfangsphase des Projekts hatte es noch Sorgen gegeben, dass leicht bekleidete Wassersportler die Würde des Parlaments beeinträchtigen und die Abgeordneten während der Sitzungen ablenken könnten. Damals sollte die Anlage allerdings 200 Meter flussaufwärts am Wehr vor der Fensterfront des Leineschlosses entstehen. Dies hätte wegen der größeren Flussbreite nicht nur mehr Kosten bedeutet, sondern auch den Denkmalschutz auf den Plan gerufen. Ende 2015 entschlossen sich die Initiatoren daher zum kleinen Umzug flussabwärts.

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