Das Landgericht Oldenburg hat Sicherheitsverwahrung für eine Frau aus Wilhelmshaven angeordnet: Die 30-Jährige wurde für schuldig befunden, wiederholt ungeschützten Sex gehabt zu haben, ohne die Männer über ihre HIV-Infektion informiert zu haben.
Das Gericht verurteilte die Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe. In einem dritten Fall wurde die 30-Jährige freigesprochen. Die Anklage lautete nur auf versuchte Körperverletzung, da ein Sex-Partner negativ auf HIV getestet wurde und im zweiten Fall noch kein Testergebnis vorlag.
Darüber hinaus ordnete das Landgericht eine Sicherheitsverwahrung im Anschluss an die Haft an. „Die Angeklagte ist einschlägig vorbestraft“, sagte Landgerichtssprecher Michael Herrmann. So sei sie schon zuvor fünf Mal wegen des gleichen Vergehens verurteilt worden. Die Angeklagte stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, da Wiederholungstaten nicht auszuschließen seien.
Die Frau befindet sich derzeit schon in Untersuchungshaft. Insgesamt hat sie mindestens neun Jahre Freiheitsentzug zu erwarten. Wenn sie ihre Haftstrafe abgesessen hat, soll sie in die Sicherheitsverwahrung überführt werden. Die wird routinemäßig nach fünf Jahren überprüft, kann aber so lange verlängert werden, wie eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob ihre Verteidigung das Urteil in der Revision auf Rechtsfehler prüfen lassen wird, ist noch nicht bekannt.