Seit zwei Jahren gilt die Filterpflicht für Betriebe mit mehr als 2000 Mastschweinen in Niedersachsen. Nun stellt sich heraus, dass vier von fünf Filteranlagen nicht richtig funktionieren. Das bestätigt die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West in Oldenburg. Diese kontrolliert die Abluftreiniger im Auftrag der Landwirtschaftskammer. Den betroffenen Mästern drohen Bußgelder, im schlimmsten Fall die Betriebsschließung.
Das Land Niedersachsen hatte die Filterpflicht im März 2013 eingeführt, um die Bevölkerung in der Nähe von großen Schweinemastanalgen vor Emissionen zu schützen. Zuvor hatte bereits Nordrhein-Westfalen auf die Filter bestanden. Hernach führte auch Schleswig-Holstein den verpflichtenden Einbau in Großmastanlagen ein. Die Rieselbettfilter sollen den Ausstoß von Ammoniak und Staub nach Angaben des TÜV Nord um 70 Prozent reduzieren. Für den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Eckehard Niemann, ist es ein „Skandal, wenn Agrarindustrielle diese Schutzziele systematisch unterlaufen“.
Nach Angaben der LUFA haben nur 21 Prozent von 61 in den letzten Monaten geprüften Luftwäschern den Check-Up durch die Forschungsanstalt bestanden. Damit fielen vier von fünf Filteranlagen schlichtweg durch. 26 Prozent der untersuchten Anlagen seien zwar zum Zeitpunkt der Kontrolle in Ordnung gewesen, nicht aber bei der Langzeitmessung anhand der Betriebsdaten. 53 Prozent hätten weder zum Zeitpunkt der Kontrolle noch davor korrekt funktioniert. LUFA-Immissionsexperte Lars Broer erklärt sich die hohe Fehlerquote mit unsachgemäßer Bedienung und mangelnder Wartung. „Wir sind noch in der Umrüstungsphase“, erklärt Broer.
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Die AbL wirft den Mästern vor, dass sie Kosten von 2800 Euro pro Jahr für die Filter-Zusätze (Säure und Lauge) sparen wollten. Wer die Pumpe zur Benetzung des Filters ausschalte, spare noch einmal 3000 Euro im Jahr, so Niemann. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Niedersachsen hatte bereits bei der Einführung der Filterpflicht über hohe Kosten geklagt. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat den Aufwand für den Filter mit 7 Euro pro Schwein berechnet.
Die Sprecherin der Interessengemeinschaft der Schweinemäster in Niedersachsen (ISN) Gesa Lampe ist von der hohen Fehlerquote bei den Filtern nicht überrascht: „Die Landwirte müssen erst mit der neuen Technik umgehen lernen. Das funktioniert immer besser.“ Die Ergebnisse der LUFA seien eine Momentaufnahme und nicht repräsentativ. Schließlich hätten die Mäster ein Interesse daran, dass die teuren Filteranlagen funktionieren.
Die LUFA hatte bereits zu Beginn der Filterpflicht an die Mäster appelliert,die Filter regelmäßig zu warten und titelte in einem Dossier „Fehlende Pflege kommt teuer!“ Verstopfte Filter könnten hohe Reparaturkosten nach sich ziehen. Broer nimmt die Landwirte in Schutz. Vielfach hätten die Hersteller falsche Bedienungsangaben gemacht. Insbesondere bei nachgerüsteten Anlagen sei der Arbeitsaufwand hoch und eigentlich nicht zu leisten.
Die AbL lässt diese Argumente nicht gelten und fordert hohe Strafen für die betroffenen Betriebe – zum Schutz von Anwohnern, Natur und Klima. Erst wenn die Bußgelder höher seien als die Einsparungen durch abgeschaltete oder nicht ordnungsgemäß gewartete Filter würde sich etwas ändern. Zudem müsse die Filterpflicht auf große Geflügelanlagen ausgeweitet werden, fordert Niemann.
Verhängt werden die Bußgelder von den Landkreisen als Gesundheits- und Veterinärbehörden. Werden Mängel festgestellt, so bekommt der Landwirt erst einmal eine Frist, bis wann er die Mängel behoben haben muss. Sind die Mängel zum Ablauf der Frist nicht behoben, wird ein Bußgeld erhoben. Bei wiederholten Verstößen gegen den Filtererlass ist der Entzug der Betriebserlaubnis möglich.