Vertreter von SPD, Linken und Grünen haben deutlich gemacht, dass sie nicht jeden Bundestagsabgeordneten der AfD in sicherheitsrelevanten Gremien des Bundestages akzeptieren werden. Dazu zählen vor allem das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das die Geheimdienste beaufsichtigt, und die G 10-Kommission, die Überwachungsmaßnahmen genehmigen muss.
Zwar herrscht Einigkeit darüber, dass man es der AfD-Fraktion nicht verwehren sollte, ihre parlamentarischen Rechte wahrzunehmen. Dazu gehöre die Repräsentanz in den besagten Gremien, heißt es fraktionsübergreifend. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dieser Zeitung, man dürfe nicht mit Hilfe von Geschäftsordnungstricks eine Blockade versuchen. „Das fällt uns am Ende auf die Füße.“

André Hahn (Linke), stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
„AfD ist gut beraten, nicht ihre größten Scharfmacher in diese Gremien zu schicken“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, betonte aber zugleich: „Die AfD ist gut beraten, nicht ihre größten Scharfmacher in diese Gremien zu schicken. Sonst müssen sie damit rechnen, nicht gewählt zu werden.“ Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Konstantin von Notz erklärte: „Die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages kann entscheiden, wer in solche Gremien kommt und dieses Vertrauen verdient hat und wer eben nicht. Man kann auch Nein sagen.“
Der bisherige stellvertretende PKGr-Vorsitzende André Hahn (Linke) sagte: „Man wird da nicht jeden nehmen. So jemand wie (Thüringens AfD-Landessprecher Björn) Höcke würde nicht gewählt. Sie müssen jemanden benennen, der wählbar ist.“
Der scheidende Vorsitzende Clemens Binninger (CDU) zeigte sich unterdessen überzeugt, dass „die speziellen Regeln für besondere Gremien stark genug sind, um mit dieser Situation sachgerecht umzugehen. An diesen Regeln muss sich jedes Mitglied messen lassen.“
Teile der AfD mit der „Identitären Bewegung“ verbunden
Es geht bei den Überlegungen nicht um Schikane, sondern um das Ausschalten von Risiken. Das PKGr tagt streng geheim. Aufzeichnungen oder Mitschnitte sind verboten; Mitglieder sind auch gegenüber Fraktionskollegen zum Stillschweigen verpflichtet. Im PKGr tragen nämlich führende Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei oder der Bundesregierung über sicherheitsrelevante Vorgänge und konkrete Ermittlungen im extremistischen Bereich vor. Die Innenpolitiker der anderen Fraktionen befürchten, dass bestimmte AfD-Mitglieder das Stillschweigen nicht wahren könnten – etwa wenn es um rechtsextremistische Vorgänge geht. So sind Teile der AfD mit der rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ verbunden, die wiederum vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Ähnliche Debatten früher um die PDS
Die Grüne Mihalic befürchtet aus demselben Grund, „dass in diesen Gremien nicht mehr die Informationen ausgetauscht werden, die man eigentlich bräuchte. Das wäre bedauerlich.“ Bereits jetzt klagen PKGr-Mitglieder darüber, dass sie viele Informationen nicht vollständig oder erst mit Verzögerung bekämen. Eine letzte Sorge ergibt sich in Berliner Sicherheitskreisen aus der bekannten Nähe der AfD zu Russland.
Ähnliche Debatten gab es früher auch um die PDS (jetzt Linke), als diese noch nicht so etabliert war wie heute und zum Teil selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. „In Sachsen hat man versucht, uns rauszuhalten“, sagt der linke Bundestagsabgeordnete André Hahn, der vorher lange Zeit sächsischer Landtagsabgeordneter war. Am Ende habe das Verfassungsgericht zugunsten der Linken entschieden. „Wir dürfen uns nicht verrückt machen lassen, weil da ein paar Hansel von der AfD kommen“, findet er.