Zwei schwerbewaffnete Polizisten stehen am Montag vor dem Eingang zu Niedersachsens sicherstem Gerichtssaal, dem Saal 94 des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Nicht einmal ein Taxi darf anhalten, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen. Die Folgen der Anschläge von Paris sind an diesem Tag auch in Celle spürbar.
Seit August müssen sich Ayoub B., 27 Jahre alt, und Ebrahim B., 26, wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vor dem OLG Celle verantworten. Sie sollen im Sommer 2014 aus Wolfsburg nach Syrien und in den Irak gereist sein, um für den IS in den „Heiligen Krieg“ zu ziehen. Nach wenigen Monaten sind sie nach Deutschland zurückgekehrt – geläutert, wie beide betonen. Die Bundesanwaltschaft fordert an diesem Tag dennoch eine Erweiterung der Anklage um den Vorwurf der Beihilfe zum Mord in sechs und zum versuchten Mord in 28 Fällen gegen Ayoub B. Die Anklagebehörde hatte dies schon einmal – erfolglos – versucht. Nun soll ihr der Bundesnachrichtendienst (BND) helfen.
Ayoub B. hatte gestanden, Ende Juli 2014 als Sanitäter an einem Kampfeinsatz des IS im Irak beteiligt gewesen zu sein. BND-Mitarbeiter Helmut T. soll vor Gericht nun klären, wo genau B. im Einsatz war und wie viele Menschen der IS damals getötet hat. Helmut T. heißt nicht wirklich so. „Das ist mein Name im BND“, sagt er auf die Frage des Richters. Der BND-Beamte geht davon aus, dass Ayoub B. als Krankenwagenfahrer beim IS-Angriff auf die Stadt Hadithah in der irakischen Provinz Anbar beteiligt war. Nach BND-Informationen seien dabei sechs irakische Soldaten ums Leben gekommen und 28 weitere verletzt worden. Der Zeuge sagt, es habe damals mehrere Gefechte in jener Provinz gegeben. Warum er meint zu wissen, bei welcher Schlacht genau Ayoub B. eingesetzt gewesen sei, bleibt unklar. Die Bundesanwaltschaft sieht ihren Verdacht trotzdem bestätigt.
„Mutig“ nennt Verteidiger Dirk Schoenian die Schlussfolgerungen der Anklagebehörde. Er hält sie für reine Spekulation. „Die Feststellung, dass der Einsatz von Herrn B. genau dort stattfand, ist so nicht zu treffen“, sagt er. Sein Kollege, Verteidiger Hannes Linke, verweist auf die Entscheidung des Senats vom 5. November, als es der Vorsitzende Richter schon einmal abgelehnt hatte, Ayoub B. auf eine mögliche Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord hinzuweisen. Eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord oder Mordversuch komme nicht in Betracht. So sieht es auch der Senat.
Nach Überzeugung des Gerichts habe Ayoub B. durch das Lenken eines Krankenwagens „nichts“ dazu beigetragen, dass auch nur ein Gegner des IS getötet wurde, sagt der Vorsitzende Richter Henning Meier. Ebenso fehle jeder Beweis dafür, dass Ayoub B. durch seinen Sanitätsdienst irgendeinen IS-Kämpfer erst zum Töten motiviert habe. Ayoub B. springt vor Erleichterung fast von der Anklagebank.