Ab sofort beginnt laut Landesregierung die Ausgabe des Bremen-Passes. Er soll nach und nach die blaue Karte (Bildungs- und Teilhabepaket) und die grüne Karte (Kulturticket) zusammenführen, heißt es vor dem Stichtag 1. März. Beide Karten, die blaue und die grüne, blieben bis zur Aushändigung des neuen Passes gültig. Informationen gibt es auf der Seite www.bremen.de/bremen-pass.
Mit dem „Bremen-Pass“ werde eine Forderung des „Bündnisses für sozialen Zusammenhalt“ umgesetzt, zu dem auf Einladung des sozialdemokratischen Bürgermeisters Jens Böhrnsen und der grünen Sozialsenatorin Anja Stahmann zahlreiche Verbände zusammengekommen seien, heißt es in einer Senatserklärung. Die Einrichtung des „Bremen-Passes“ solle durch das übliche Scheckkartenformat einen Beitrag zur Vermeidung von Diskriminierung leisten.
Berechtigt, einen Bremen-Pass zu bekommen, sind demnach unter anderem Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Einen Anspruch hätten überdies alle, die beispielsweise eine Hilfe zum Lebensunterhalt und eine Grundsicherung im Alter bekämen.
Das neue Dokument im Scheckkartenformat sei außerdem gedacht für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und auch wer eine Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalte, könne den Bremen-Pass bekommen. Gleiches gelte für alle, die Anspruch auf Wohngeld hätten.