Die Affäre um Betrug mit öffentlichen Schnelltests zieht immer weitere Kreise. Bund, Länder und Kommunen wollen nun zusammenarbeiten, um die Überwachung zu verbessern. Gesundheitsminister Jens Spahn will die Verordnung nachschärfen, mit der die kostenlosen Bürgertests geregelt sind. Die Gemeinden wollen demnächst bei den Anbietern vor Ort genauer hinsehen. Das war am Montag das Ergebnis von Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern mit den Spitzenverbänden der Kommunen.
Tatsächlich erweisen sich die Lösungsansätze nun als kompliziert. Die Teststellen könnten den Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben, lautet ein Vorschlag. Damit können die Finanzämter die Preise der bezahlten Tests mit den angegebenen Umsätzen vergleichen. Die Zentren könnten zudem eine Bestätigung des zuständigen Gesundheitsamtes über richtige Durchführung des Tests vorlegen. Die Teilnehmer an den Beratungen vom Montag waren sich zugleich einig, die Strategie kostenloser Tests auf jeden Fall fortzusetzen.

Fordert eine Überprüfung der Textpraxis und ihrer Abrechnung: Kirsten Kappert-Gonther, Medizinerin und Bremer Bundestagsabgeordndete der Grünen.
Inzwischen tun sich rund um die staatlich bezahlten Schnelltests auch neue Fragen auf. Da die Anbieter auch die korrekte Beschaffung der Testausrüstung nicht nachweisen müssen, wäre auch hier Betrug möglich. Wenn die Anbieter schon Kunden erfinden, mogeln sie ja vielleicht auch bei Einkauf oder Anwendung. „Die korrekte Durchführung der Tests gehört genauso auf den Prüfstand wie die Abrechnungen“, sagt die Bremer Medizinerin und Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther. Sie fordert einen „Abgleich der Anzahl bestellter und tatsächlich durchgeführter Tests“, um Transparenz in das Geschehen rund um die Bürgertests zu bringen.

18 Euro pro Test: Das ist der Betrag, der abgerechnet werden kann.
Zwar hat das Bundesgesundheitsministerium vorgegeben, dass nur qualitativ hochwertige Tests vergütet werden können. „PoC-Antigen-Tests dürfen nur zur Anwendung kommen, wenn sie die durch das Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen.“ Maßgeblich sei die entsprechende Liste auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Doch auch diese Vorgabe aus Berlin hat Schönheitsfehler. Sie schmückt sich zwar mit den pompösen Namen dreier renommierter Bundesbehörden – doch auch die können die vielen Tests auf dem Markt nicht wirklich überprüfen. Und wenn die Anbieter offenbar schon bei der Abrechnung betrügen – wer garantiert dann, dass sie überhaupt hochwertige Tests einkaufen und richtig anwenden?
Die entsprechenden Kontrollen überlässt Berlin daher den Ländern und Kommunen. Das ist normal: Ein Bundesministerium soll in der Regel nur das Ziel und die Leitplanken vorgeben. Die konkrete Ausführung liegt dann bei Behörden auf anderer Ebene, die so auch mit Augenmaß auf die örtlichen Verhältnisse eingehen können. Doch Landes- und Gemeindestellen können auch keine Magie betreiben und mit wenigen Tagen Vorlauf ein System aufbauen, das die Testanbieter lückenlos überwacht.

Die Nachfrage nach Schnelltests war in der vergangenen Wochen groß, der Andrang vor den Zentren zeigte das.
Journalisten des Fernsehsenders WDR hatten die Diskussion in der vergangenen Woche ins Rollen gebracht. Sie haben einfach nachgezählt, wie viele Kunden die Testzentren eines nordrhein-westfälischen Anbieters in Anspruch nahmen und wie viel dieser an den betreffenden Standorten später abrechnet – und zwar zum Teil das Vielfache. In einwohnerreichsten Bundesland haben die Anbieter vergleichsweise geringe Berichtspflichten, in anderen Ländern liegen den Abrechnungen noch weniger konkrete Daten zugrunde. Im vergangenen Monat hat der Bund rund 650 Millionen Euro für die Bürgertests ausgegeben. Pro Test kassieren die Anbieter 18 Euro bei Kosten von wenigen Euro pro Test.
Jetzt schieben sich Bund und Kommunen gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Spahn twitterte am Montag: „Ob die Räumlichkeiten und Qualifikationen bei den Testzentren stimmen, können nur die Behörden vor Ort entscheiden.“ Der Bund gebe die Regeln vor und übernehme die Kosten. „Aber der Bund kann nicht die Teststellen vor Ort kontrollieren.“ Die Vorgaben aus dem Hause Spahn war ursprünglich tatsächlich eindeutig: Nur „vertrauenswürdige“ Anbieter dürfen die Genehmigung erhalten. Doch wer soll in einem Markt, der noch im Februar nicht existierte, die Vertrauenswürdigkeit der Wettbewerber bewerten?
In dem Fokus auf Geschwindigkeit sehen Spahns Kritiker nun erhebliche Gefahren. „Es geht nicht nur um Geld, es geht vor allem um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Kappert-Gonther. Testergebnisse und die Gewinne daraus „dürfen aber nicht erschummelt werden“. Die Bundesregierung setze erneut das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel.
Gesundheitspolitiker befürworten die Ansätze der Bundesregierung grundsätzlich. „Die niedrigschwellige Möglichkeit, sich testen zu lassen, ist ein wichtiger Baustein für Öffnungen“, sagt Kappert-Gonther. Doch: „Die Task Force von Jens Spahn und Andreas Scheuer hat nur auf Schnelligkeit und nicht auf Sicherheit gesetzt.“ Spahn müsse die „Lücken in der Testverordnung“ schnellstens schließen. Jens Spahn entziehe sich seiner Verantwortung, wenn er die Aufgabe allein auf die Länder schiebt, „zumal er selbst bei der Aufstockung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts auf der Bremse steht“.