Am Abend des 1. Juni hat der Bundestag das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet. Es soll den meist aus dem osteuropäischen Ausland stammenden Menschen, die in deutschen Schlachthöfen Schweine und Rinder schlachten oder Puten zerlegen, zugutekommen. Das ist bitter nötig.
Heute steht die große Mehrheit der Arbeiter in den Schlachthöfen nicht mehr bei demjenigen auf dem Lohnzettel, auf dessen Gelände sie ihrer harten Arbeit nachgehen. In der Schlachtindustrie wird die Arbeit im großen Stil über sogenannte Werkverträge an Subunternehmen vergeben, die ihr „Werk“ im Betrieb ihres Auftraggebers verrichten – zu besonders günstigen Konditionen.
Es sind die undurchsichtigen Vertragskonstruktionen zwischen den Auftraggebern und ihren diversen Subunternehmen, welche die Dumpingpreise für Fleischprodukte erst ermöglicht haben: Das komplizierte Geflecht erschwert den staatlichen Stellen die Kontrolle und hat der Ausbeutung der Beschäftigten Tür und Tor geöffnet.
Der Preiskampf der Lebensmitteldiscounter um das billigste Stück Fleisch hat die unheilvolle Abwärtsspirale stetig befeuert. Und das nicht nur, wie häufig lautstark bemängelt, zu Lasten des Tierwohls, sondern auch zu Lasten der Beschäftigten. Ihre Löhne kannten jahrelang nur eine Richtung: nach unten.
Auftraggeber haben gerne weggeschaut
Waren es früher deutsche Facharbeiter, die in den Schlachthöfen ihrem schweren, aber ordentlich bezahlten Handwerk nachgingen, schuften dort heute rumänische, polnische, bulgarische oder ungarische Werkvertragsarbeiter für einen Branchenmindestlohn von 8,75 Euro pro Stunde. Das ist nur für die Menschen, die wochenweise nach Deutschland kommen, um im Akkord zu schlachten und zu zerlegen, ein Lohn, von dem es sich leben lässt – wenn auch nur im Heimaturlaub.
Und, wenn sie diesen Lohn überhaupt bekommen. Denn selbst das Mindeste wird vielen Werkvertragsarbeitern vorenthalten. Skrupellose Arbeitgeber tricksen bei den Arbeitszeiten oder behalten im Gegenzug für die Bereitstellung von Arbeitskleidung, Werkzeug oder deren Reinigung Teile des kargen Lohnes ein. Das ist illegal, aber die Auftraggeber haben bislang gerne weggeschaut.
Das neue Gesetz kann für die Branche zum Wendepunkt auf dem Weg zurück zu gesitteten Verhältnissen werden. Endlich müssen die Unternehmen per Gesetz für das haften, was auf ihrem Werksgelände vor sich geht. Künftig können sie nicht mehr schulterzuckend auf die Subunternehmen verweisen, wenn diese auf ihrem Grund und Boden Menschen gnadenlos ausbeuten.
Verantwortung für die zu übernehmen, die den Unternehmensgewinn erwirtschaften, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ kann einen Beitrag leisten, dass diese Selbstverständlichkeit auch an deutschen Schlachthöfen wieder gilt.
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