28 unterschiedliche Gesetzgebungen bestimmen Ausgang der Wahl – eine gemeinsame Regelung scheiterte bislang an nationalen Egoismen

EU-Parlament will Wahlrecht reformieren

Brüssel. Ein Jahr nach der ersten Europawahl mit Spitzenkandidaten will sich das Volksgremium in Brüssel erneut reformieren. Seit 1979 dürfen die Unionsbürger die Abgeordneten direkt wählen.
13.05.2015, 00:00
Lesedauer: 2 Min
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EU-Parlament will Wahlrecht reformieren
Von Mirjam Moll

Ein Jahr nach der ersten Europawahl mit Spitzenkandidaten will sich das Volksgremium in Brüssel erneut reformieren. Seit 1979 dürfen die Unionsbürger die Abgeordneten direkt wählen. Von einer Europawahl könne dennoch keine Rede sein, meint der SPD-Abgeordnete Jo Leinen vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen gegenüber dem WESER-KURIER: „Wir haben ein großes Dilemma. Wir rufen die Bürger zu Europawahlen auf, haben aber gar keine.“

Bis heute werden sie von 28 verschiedenen nationalen Gesetzen bestimmt. Eine gemeinsame Regelung scheiterte bislang an nationalen Egoismen. Weder gibt es einen einheitlichen europaweiten Wahltag noch ein geregeltes Mindestalter oder ein festgelegtes Wahlsystem: In 16 EU-Ländern können Kandidaten direkt gewählt werden, während etwa in Deutschland das Listensystem genutzt wird. Einigen konnte man sich lediglich auf das Verhältniswahlrecht – allerdings mit national unterschiedlichen Berechnungsmethoden.

Dabei haben schon die Gründungsväter der Union in den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 ein einheitliches Wahlrecht gefordert. „Nach acht Europawahlen ist die Zeit gekommen, eine Europäisierung zu wagen“, so Leinen. Gemeinsam mit der polnischen Abgeordneten Danuta Hübner von der Europäischen Volkspartei hat er ein Arbeitspapier verfasst. Darin fordern die beiden Berichterstatter für das Gesetzesvorhaben unter anderem eine verbindliche Mindestschwelle für alle EU-Länder fordert. Bei drei bis fünf Prozent soll die Hürde nach dem Papier liegen, die Parteien überwinden müssen, um ins Parlament einzuziehen. Eine Regel, die das Bundesverfassungsgericht 2014 als unvereinbar mit dem deutschen Wahlrecht abgewiesen hat. Die Karlsruher Richter sahen darin unter anderem eine Gefährdung der Chancengleichheit der Parteien. Leinen fürchtet hingegen, das Gericht habe „die Notwendigkeit eines funktionierenden Parlaments“ unterschätzt.

Bis zur Wahl 2009 galt in Deutschland die Drei-Prozent-Hürde, mit ihr gingen bis zu elf Prozent der Stimmen verloren – zum Vorteil der größeren Parteien. Nach ihrer Aufhebung errangen im vergangenen Jahr unter anderem die NPD und die PARTEI einen der 96 deutschen Sitze. Leinen sieht damit die Seriosität der Bürgerkammer gefährdet: „Man braucht schon eine Mindestanzahl von Stimmen, um eines der Mandate zu erringen“, findet der Europaabgeordnete.

Die einzige Abgeordnete der Freien Wähler, Ulrike Müller, fürchtet hingegen, dass Parteien wie ihre damit aus der Volksvertretung „gedrängt“ würden: Mit dem Vorstoß versuchten die „Altparteien den eindeutigen Richterspruch aus Karlsruhe auszuhebeln“, schimpft sie.

Für eine Änderung des geltenden Wahlrechts braucht es neben einer Mehrheit im Parlament allerdings die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten. „Ich glaube, die Chancen dafür stehen gut“, gibt sich Leinen optimistisch. Schon 2019 könnte die Mindestschwelle gelten, hofft er. Für ihn ist dies allerdings erst der Anfang: „Ein echter Durchbruch wäre die Einführung europäischer Wahllisten.“

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