Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars in Niedersachsen bleiben über die Feiertage geschlossen, größere Partys, Tanzveranstaltungen und Messen verboten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg segnete am Dienstag die von der SPD/CDU-Landesregierung ausgerufene Weihnachtsruhe zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar ab. Die Richter wiesen einen Eilantrag eines Anwalts aus Hannover gegen die Corona-Verordnung des Landes. Die pauschale Ausrufung der Warnstufe 3 auch ohne Überschreiten der jeweiligen Indikatoren sei im Kampf gegen das Virus notwendig und angemessen.
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