Berlin. Die Bundesregierung will stärker gegen Zwangsehen vorgehen. Sie sollen als eigener Straftatbestand definiert werden, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Über ein entsprechendes Gesetz will das Kabinett heute beschließen.
Bisher können Zwangsehen nur als schwere Nötigung geahndet werden. Die Höchststrafe liegt zwar schon jetzt bei fünf Jahren, doch mit der Neuregelung erhofft man sich, dass die juristische Verfolgung leichter wird.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hat eingeräumt, dass die strafrechtliche Verfolgung von Zwangsheiraten schwierig bleiben wird. Sie sagte im Deutschlandfunk, die Regierung mache zwar die Strafbarkeit rechtlich klarer. «Die Durchsetzung wird aber auch in Zukunft unter gewissen Schwierigkeiten zu sehen sein.» Daran könne die Politik nichts ändern.
Leutheusser-Schnarrenberger glaubt auch nicht an eine größere Abschreckungswirkung durch die Gesetzesänderung. Entscheidend ist für die Ministerin, dass es ein eigenständiges Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsheiraten gibt. «Das ist eine tatsächliche Veränderung und Verbesserung.»
Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP), sagte im ARD-«Morgenmagazin», die Freiheit der Wahl des Ehepartners sei so grundlegend, dass sie im Strafgesetzbuch festgehalten werden sollte. «Es wird eine Versuchsstrafbarkeit geben, wenn ein junges Mädchen ins Ausland verbracht wird.» (dpa)
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