Solidaritätsbeitrag Eine Mogelpackung

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig, noch. Anfällig für Beschwerden und Klagen ist der "Soli", weil er nicht hält, was einst versprochen wurde, meint Silke Hellwig.
30.01.2023, 20:16 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Eine Mogelpackung
Von Silke Hellwig

Könnte man sich eine Steuerpolitik wünschen, wäre sie gerecht, transparent und verlässlich. Wer weiß, ob das Ehepaar aus Aschaffenburg unter diesen Umständen gegen den Solidaritätszuschlag geklagt hätte. Dass der sogenannte Soli vor mehr als 30 Jahren zur Finanzierung der Einheit erhoben wurde, dass er nicht zweckgebunden ist und noch von einem Teil der Bevölkerung zu zahlen ist, macht ihn jedenfalls anfällig für Beschwerden.

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