Brüssel sollte bei seinem Ringen um eine Einigung nicht jeden Preis zahlen, den London verlangt. Dass es Nachholbedarf bei der Definition eines Arbeitnehmers in der EU gibt, ist unbestritten.
Grundsätzlich die Sozialleistungen auf vier Jahre zu begrenzen, lässt sich dagegen kaum mit den Prinzipien dieser Union vereinbaren. Zu einem Binnenmarkt gehört eben auch die Freiheit, sich dort niederzulassen, wo man Arbeit gefunden hat. Diesen Prinzipien hat sich auch Großbritannien verschrieben – und erwartet schließlich auch von anderen Mitgliedsstaaten, dass dort lebende Engländer oder Schotten mitversorgt werden.
Wie schädlich die Sonderkonditionen für die Briten, aber auch Dänemark für den Zusammenhalt der EU waren, zeigt sich gerade in Polen. Warschau will nun ebenfalls Abstand nehmen von dem Grundprinzip, das in der Präambel der EU-Verträge festgehalten ist: die immer enger werdende Union der Völker. Wenn dieser Pfeiler des europäischen Fundaments stürzt, droht die EU zu einer reinen Interessengemeinschaft zu verkommen. Es wäre ein Preis, der die Union teuer zu stehen kommen würde. politik@weser-kurier.de