Richter Manfred Götzl wirkt angegriffen an diesem 234. Verhandlungstag im NSU-Prozess. Wie konnte es ihm, dem so peniblen, stets hervorragend vorbereiteten Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München passieren, dass er nicht bemerkte, dass es „Meral Keskin“, das angebliches Opfer des NSU-Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße, gar nicht gibt? Dies war am vergangenen Freitag bekannt geworden.
Drei Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wollen es an diesem Mittwoch genau wissen. Wolfgang Heer fordert im Namen von Wolfgang Stahl und Anja Sturm eine dienstliche Erklärung von Götzl und zwei weiteren Richtern zu dem Eklat um das falsche NSU-Opfer. Verteidiger Heer fragt, wie die Richter die Merkwürdigkeiten im Antrag von Anwalt Ralph Willms auf Zulassung der Nebenklage von Meral Keskin nicht bemerken konnten. Der Antrag vom April 2013 strotzt vor Widersprüchlichkeiten.
Als Begründung dafür, dass Keskin wirklich Opfer geworden sei, führte Willms damals eine einseitige Erklärung an. Er schreibt darin unter anderem, Keskin habe zum Zeitpunkt der Bombenexplosion vor einem Restaurant gestanden und verweist auf ein angefügtes Attest. In dem Attest aber steht, die Explosion habe sich während „eines Barbierbesuches“ ereignet. Es gibt noch weitere Ungereimtheiten in dem Antrag, die dem Gericht offenbar nicht auffielen. So erwähnt Willms eine Vernehmung seiner angeblichen Mandantin bei der Polizei in Köln, die es nie gegeben hat. Meral Keskin wurde trotz allem als Nebenklägerin im NSU-Prozess zugelassen und Willms ihr als Anwalt zugeordnet.
Das Attest, das Willms seinem Antrag an das Gericht beilegte, ist offensichtlich gefälscht. Es fehlt der Kopf des Schreibens, in dem üblicherweise Name, Adresse und Versichertennummer des Patienten vermerkt sind, auch das trägt Heer an diesem Tag vor. Stattdessen steht einfach „Frau Meral Keskin“ über dem handschriftlichen Arztbefund. Das identische Attest gibt es noch einmal in den Gerichtsakten. Diesmal für einen anderen Nebenkläger: Atilla Ö.. Korrekt sind auf diesem Attest die Anschrift von Ö. und alle weiteren Daten inklusive Versichertennummer vermerkt. Es dürfte sich bei diesem Attest um das echte handeln. Daran, dass Atilla Ö. wirklich Opfer des Keupstraßen-Anschlags geworden ist, gibt es keine Zweifel.
Ralph Willms, der Anwalt, der ohne real existierende Mandantin zweieinhalb Jahre im NSU-Prozess saß, erklärte über seinen eigenen Anwalt am vergangenen Freitag, er selbst sei getäuscht worden. Atilla Ö. habe ihm vorgespielt, es gebe Meral Keskin wirklich. Willms hat nun Strafanzeige gegen Ö. gestellt. Wie ein Anwalt zweieinhalb Jahre meinen kann, eine Frau zu vertreten, zu der er nie Kontakt hatte, erklärte er nicht.
Zschäpes Verteidiger werfen Götzl und seine Kollegen an diesem Mittwoch vor Gericht Nachlässigkeit vor. Sie wollen von dem Richter nun wissen, wie es zu dem Eklat kommen konnte. Richter Götzl reagiert aufgebracht auf die Vorwürfe. Wann denn den Verteidigern „die Diskrepanzen“ in Willms’ Antrag aufgefallen seien, fragt er. Verteidiger Heer kontert trocken: „Das ist nicht unsere Aufgabe.“
Zschäpes neuer Anwalt, Mathias Grasel, funkt seinen Verteidigerkollegen dazwischen. Weder er noch Zschäpe hätten Kenntnis des Antrags von Heer, Sturm und Stahl gehabt. Es wird deutlich, dass es ein enormes Kommunikationsproblem zwischen den Verteidigern und Zschäpe gibt. Offenbar redet Zschäpe nicht mit Sturm, Stahl und Heer – und diese drei nicht mit Grasel.