Bremen. Der Deutsche Städtebund fordert Nachbesserungen beim Ceta-Abkommen, da das Handelsabkommen sonst zu einem Einfallstor für die Zwangsprivatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge werden könne. „Wir wollen das Risiko für ungewollte Privatisierung durch die Hintertür ausschließen“, sagte Ulrich Maly, der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages am Mittwoch in Bremen. Mit ihrer Forderung richten sich die Städte an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Der hatte am Montag angekündigt, kommunale Einrichtungen wie Wasserwerke oder Stromanbieter über einen Anhang vom fertig ausgehandelten Ceta-Abkommen auszunehmen und damit vor Privatisierung zu schützen.
Doch genau diese Schutzklauseln seien rechtlich noch nicht eindeutig, kritisiert der Städtebund. Die englische Übersetzung für „öffentliche Daseinsvorsorgeleistungen“ biete keine Klarheit. Die Übersetzung „public utilities“ kann mit „öffentliche Versorgungsleistungen“ übersetzt werden. „Öffentliche Daseinsvorsorge ist deutlich mehr als nur Versorgungsleistungen“, sagte Maly, der Oberbürgermeister in Nürnberg ist. Deshalb befürchtet der Städtetag, dass Kultureinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften oder Sparkassen nicht als „Versorgungsleistungen“ gelten und somit privatisiert werden könnten nach Inkrafttreten des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada. Ebenso müsse sichergestellt werden, dass Investoren bei kommunalen Diensten keine Klage erheben können, wenn sie sich wirtschaftlich diskriminiert sehen. Der Städtetag mahnt, der Bund dürfe auf keinen Fall einer vorläufigen Anwendung von Ceta zustimmen, bevor diese Regelungen präzisiert wurden.