Hannover/Bremen. Niedersachsens Kommunen spendieren ihren Bürgermeistern und Landräten eine lebenslange Versorgung, die in Deutschland inzwischen ihresgleichen sucht. Selbst Bürgermeister kleiner Gemeinden können bereits nach kurzer Amtszeit mit üppigen Pensionszahlungen rechnen. „Nirgendwo in Deutschland können kommunale Wahlbeamte so schnell und so frühzeitig Ruhestandsbezüge erhalten wie in Niedersachsen“, sagt Bernhard Zentgraf, Vorsitzender im Bund der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen.
Ein Ruhegehalt für Bürgermeister, Dezernenten und Landräte wird in Niedersachsen ebenso wie in Bremen bereits nach einer Wahlperiode fällig. Während die beispielsweise für Wahlbeamte in Bremerhaven aber immerhin sechs Jahre dauert, wurde sie in Niedersachsen 2014 von acht auf fünf Jahre verkürzt – ohne eine Anpassung bei den Altersbezügen. Andere Bundesländer legen deutlich strengere Maßstäbe an. Hessen etwa hat die Regeln kürzlich verschärft. Hier bekommt jetzt erst Ruhestandsbezüge, wer mindestens einmal wiedergewählt wurde und das 55. Lebensjahr vollendet hat. In Bayern sind eine Wiederwahl und eine Amtszeit von mindestens zehn Jahren erforderlich. In Nordrhein-Westfalen sind es acht Jahre.
Trotz der Kritik durch den Bund der Steuerzahler sieht die Landesregierung in Hannover keinen Handlungsbedarf.
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