Beate Zschäpe hat Strafanzeige gegen ihre drei Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm erstattet. Ihr Vorwurf lautet Verletzung von Privatgeheimnissen nach Paragraf 203 Strafgesetzbuch. Zschäpe wirft ihren drei Anwälten offenbar vor, in Gesprächen mit Richter Manfred Götzl Geheimnisse verraten zu haben. Die Staatsanwaltschaft München I muss nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen vorliegt.
Derartige Ermittlungen verhindern nicht zwangsläufig die Fortsetzung des NSU-Prozesses gegen Zschäpe und vier weitere Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München. Wenn ein Angeklagter seinen Verteidiger anzeigt, weil er den Prozess zum Platzen bringen will, hört ein Gericht nicht einfach auf zu verhandeln. Sonst wäre es für einen Angeklagten zu einfach, ein Urteil zu verhindern.
Und doch befindet sich der NSU-Prozess aus Sicht von Prozessbeteiligten an einem gefährlichen Punkt. „Meine Prognose ist: Wenn Frau Zschäpe schon so weit geht, dann müssen wir uns noch auf einiges gefasst machen“, sagt Opferanwalt Mehmet Daimagüler. „Wir stehen vor der Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder platzt der Prozess, oder wir quälen uns weiter bis zu einem Urteil, das möglicherweise in der Revision aufgehoben wird.“
Stahl, Sturm und Heer könnten nun erneut einen Antrag auf Entbindung stellen. Sie könnten argumentieren, Zschäpes Anzeige sei der Beleg für ein endgültig zerrüttetes Vertrauensverhältnis. Doch wie sich die Anwälte verhalten werden, ist nicht bekannt. In einer gemeinsamen Erklärung teilten Stahl, Sturm und Heer am Freitag lediglich mit: „Zu der von Frau Zschäpe gegen uns erstatteten Strafanzeige erklären wir, dass die darin erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht haltlos sind.“
Zschäpe hatte schon mehrfach versucht, ihre drei Pflichtverteidiger loszuwerden. Am Montag hatten Heer, Sturm und Stahl selbst den Antrag gestellt, von ihrem Mandat entbunden zu werden. Das Gericht hatte alle Anträge als unbegründet abgewiesen. Es genehmigte Zschäpe jedoch Anfang Juli Mathias Grasel als zusätzlichen, vierten Pflichtverteidiger. Der junge Münchener Anwalt genießt derzeit als Einziger das Vertrauen Zschäpes.
Die Gespräche zwischen Zschäpes drei Anwälten und Richter Götzl hatte dieser selbst bekannt gegeben. Demnach hatten Stahl, Heer und Sturm ihm gegenüber mehrfach die Sorge geäußert, ein vierter Pflichtverteidiger könnte ihr Verhältnis zu Zschäpe zusätzlich belasten, was „zur Unruhe statt zur Beruhigung“ führen könne. Die Anwälte sollen laut Götzl auch gesagt haben, sie hätten Zschäpe nicht untersagt auszusagen. Wenn sie hätte aussagen wollen, hätte sie das gekonnt.