Es scheint wie verhext: Da will Bremen einmal abschieben und dann macht ein Gericht der Politik doch wieder einen Strich durch die Rechnung. Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die bereits laufende Abschiebung eines 18-Jährigen aus Dagestan gestoppt.
Seit Jahren ist Bremen das Bundesland, das die wenigsten Menschen abschiebt. 77 waren es im vergangenen Jahr. Hamburg hat fast zehnmal so viele Menschen abgeschoben. Das hat auch mit der Haltung des Bremer Senats zu tun, keine Abschiebungen nach Afghanistan anzuordnen. Aber nicht nur. Wer aus dem geschilderten Fall die pauschale Forderung nach einer rigideren Abschiebepraxis ableitet, setzt sich der Gefahr aus, im juristischen Abseits zu landen. Das letzte Wort haben die Gerichte.
Bamf machte schon öfter Fehler
Der Fall des Messerangreifers von Hamburg zeigt zudem, dass der Fehler womöglich ganz woanders liegt. Was bringen die schärfsten Gesetze, wenn in den zuständigen Behörden immer wieder haarsträubende Fehler passieren? Der Mann, der am vergangenen Freitag in einem Supermarkt in Barmbek um sich stach und einen Menschen tötete, hätte offenbar bereits im Jahr 2015 nach Norwegen abgeschoben werden sollen. Doch weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine Frist verpennte, wurde die Bundesrepublik für den Mann zuständig.
Das erinnert an den grotesken Fall des unter Terrorverdacht geratenen Bundeswehrsoldaten Franco A. Der hatte es mit rudimentären Arabisch-Kenntnissen geschafft, sich den Mitarbeitern des Bamf als Syrer zu verkaufen. Offenbar hatten diese ihn nicht richtig befragt. Gegen derlei Stümpereien ist kein Gesetz gewachsen.
All diejenigen, die nun – wieder einmal – harte Konsequenzen fordern, möchte man auf diese schwerwiegenden Behördenpannen hinweisen. Das Bamf ist für die Prüfung von Asylanträgen zuständig. Es scheint, als lauere die größere Gefahr in Sicherheitslücken in dieser Behörde und nicht in Gesetzeslücken. Aber vielleicht eignet sich diese Wahrheit nicht für den Wahlkampf.
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