Duisburg/München (dpa/tmn) - Wird ein Auto in einer vollautomatischen Waschanlage beschädigt, haftet grundsätzlich deren Betreiber. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg (Aktenzeichen: 11 S 98/09).
Der Betreiber müsse beweisen, dass er die Anlage regelmäßig und sorgfältig gewartet hat. Andernfalls dürfe vermutet werden, dass er für den Schaden verantwortlich sei. Über dieses Urteil berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 12/2010).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters statt. Der Kläger hatte nach einem Waschvorgang in einer vollautomatischen Autowaschanlage Lackschäden an seinem Wagen moniert. Der Betreiber der Waschanlage meinte, dass er daran keine Schuld habe, da die Anlage vollautomatisch arbeite. Das Landgericht entschied aber, dies entbinde den Betreiber nicht von der Pflicht und dem Nachweis einer regelmäßigen Wartung der Anlage. Diesen Nachweis sei der Betreiber schuldig geblieben.