München (dpa/tmn) - Einen einachsigen Segway-Elektroroller fahren kann so gut wie jedes Kind - es darf es bloß nicht. Denn der Gesetzgeber schreibt für Ausflüge über öffentliche Wege ein Mindestalter von 15 Jahren und einen Mofaführerschein vor.
Außerdem brauchen Segways ein Versicherungskennzeichen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin. In vielen Städten bieten Tourismusveranstalter inzwischen Rundfahrten mit den eigentümlichen Rollern an, die im Stehen gesteuert werden. Der KS empfiehlt, bei Segway-Fahrten einen Fahrradhelm zu tragen, auch wenn keine Helmpflicht besteht.