Groß-Gerau. Autos in längs angeordneten Parklücken am Straßenrand quer zur Fahrtrichtung abzustellen, ist nicht grundsätzlich verboten. Doch gibt es für Fahrer von Kleinstwagen wie Toyota iQ und Smart, mit denen dies möglich ist, ein Gebot zur erhöhten Vorsicht.
Die erhöhte Sorgfaltspflicht für Querparker leite sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ab, sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor allem beim Ausparken ergibt sich laut Eilers aus Paragraf 10 der StVO eine "hohe Sorgfaltsanforderung". Darin heißt es, der Fahrer habe sich dabei "so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist". Wenn quer abgestellte Kleinstwagen beim Ausparken direkt mit beiden Rädern auf die Straße fahren, könne dies für andere Verkehrsteilnehmer ein ungewohnt schneller Vorgang sein, erläuterte Eilers.
Eine andere Regelung gibt Querparkern recht: "Laut StVO, Paragraf 12 gibt es auch das Gebot, möglichst platzsparend zu parken", fügte der Verkehrsrechtler hinzu. "Definitiv verboten ist diese Praxis allerdings, wenn das Fahrzeug in die Fahrbahn oder über eine Parklückenmarkierung in den Gehweg hinausragt", sagte Eilers. In diesen Fällen drohten Geldbußen. (dpa/tmn)
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