Rostock (dpa/tmn) - Eine Gemeinde muss ihre Straßen am Wochenende nicht auf mögliche Gefahrenquellen hin kontrollieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock hervor (Aktenzeichen: 5 U 127/09).
Laut dem Urteil reicht eine wöchentliche Kontrolle selbst bei stark befahrenen Straßen aus. Darauf weist die «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Heft 13/2010) hin. Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Autofahrers ab. Er war am Wochenende über einen umgefahrenen Poller gefahren und wollte von der Gemeinde den am Fahrzeug entstandenen Schaden ersetzt haben. Nach Ansicht des Klägers hätte die Gemeinde den Poller beseitigen müssen. Das OLG sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Gemeinde sei nicht verpflichtet, auch am Wochenende Personal vorzuhalten, um ihre Straßen zu kontrollieren.