Naumburg (dpa/tmn) - Linksabbieger müssen sehr gut aufpassen. Bei einem Unfall trifft sie in der Regel die Schuld. Eine Ausnahme gilt dann, wenn während des Abbiegens ein anderes Fahrzeug trotz Verbots zum Überholen ansetzt und sich dabei ein Unfall ereignet.
Die Sorgfaltspflicht des Linksabbiegers tritt dann hinter das grobe Verschulden des Überholenden zurück, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat den Angaben zufolge einen Autofahrer für schuldig erklärt, der mit einem abbiegenden Traktorgespann kollidiert war (Aktenzeichen: 1 U 113/09). Er hatte in einer Überholverbotszone versucht, links am Linksabbieger vorbeizuziehen. Sein Verstoß gegen die Verkehrsregeln führte dazu, dass er keine Schadensansprüche geltend machen konnte.