Düsseldorf. Mit einem öffentlichen Post den Nutzungsbedingungen von Facebook zu widersprechen, ist wirkungslos. Das erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Immer wieder kursieren Kettenbriefe in dem sozialen Netzwerk, die einen vorgefertigten Widerspruch beinhalten. Credo: Teile diesen als Statusmeldung, und deine Bilder und Texte sind vor einem Zugriff durch Facebook sicher. Der Inhalt solcher Kettenbriefe ist jedoch mitunter blanker Unsinn. So ist momentan ein Text in Umlauf, der sich zum Beispiel auf Strafgesetzbuch-Artikel beruft. In den zitierten Gesetzestexten geht es jedoch nicht um Datenschutz oder Urheberrechte, sondern zum Beispiel um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch der Hinweis auf „neue“ Facebook-Richtlinien ist falsch, da das sozialen Netzwerk seine AGB zuletzt im Januar 2015 änderte.
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07.07.2016, 00:00
Lesedauer: 1 Min
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