Erneut Ärger für Microsoft: Nach der Niederlage im Rechtsstreit mit der EU-Kommission, die den Softwarekonzern zur Zahlung von knapp 500 ...
Erneut Ärger für Microsoft: Nach der Niederlage im Rechtsstreit mit der EU-Kommission, die den Softwarekonzern zur Zahlung von knapp 500 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverzerrung verdonnerte, reicht die italienische Verbraucherschutzorganisation Associazione Diritti Utenti e Consumatori (ADUC) nun in Florenz eine neue Sammelklage gegen das US-Unternehmen ein. Ihr Ziel ist es, dass Computerkäufer einen Anspruch darauf haben, den Gegenwert von vorinstallierter, aber nicht benötigter Software rückerstattet zu bekommen.
Durch einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2007 leiteten Verbraucherschützer bereits einen allgemeinen Erstattungsanspruch von PC-Käufern ab. Allerdings konnte dieser von den Kunden nur auf sehr komplizierten Weg und nicht komplett erwirkt werden. Ein neues Gesetz gibt Verbraucherschutzorganisationen nun die Möglichkeit als Stellvertreter für mehrere private Kläger vor Gericht zu gehen. Auf www.aduc.it können sich betroffene Computerkäufer in Italien, die den Microsoft-Lizenzbedingungen nicht zugestimmt haben, an der Klage beteiligen, indem sie sich dort registrieren lassen.
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