Ab März DB-Lounges: Ticketpflicht bald auch für Bahnbonus-Kunden

Der Zug hat sich verspätet oder eine Verbindung hat eine längere Umsteigezeit. Bequem, wenn man dann die Wartezeit in der DB-Lounge verbringen kann. Doch ab März ändern sich die Zugangsbedingungen.
06.02.2023, 10:43 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Von dpa

In Ruhe im Warmen sitzen, Zeitung lesen, ein Gratis-Getränk trinken und einen kleinen Snack verputzen. Solche Möglichkeiten bieten die Lounges der Bahn bestimmten Reisenden der 1. Klasse und Kundinnen und Kunden des Bahnbonus-Programms.

Um die komfortablen Wartesäle nutzen zu dürfen, gelten aber Zugangsberechtigungen, die sich in Teilen ab 1. März ändern.

Wie die Bahn auf ihrer Seite mitteilt, gilt dann auch für Bahnbonus-Kunden (Silber, Gold, Platin) eine allgemeine Ticketpflicht für die Lounges. Diese durften bislang auch ohne hinein, brauchen nun aber einen Fernverkehrsfahrschein der 1. oder 2. Klasse (inklusive Sparpreis und Super-Sparpreis).

Zudem streicht die Bahn die Möglichkeit, Gäste in den Premiumbereich mitzunehmen. Dort werden Getränke und Snacks am Platz gereicht.

Eine Ausnahme für die Mitnahme gilt weiterhin für Schwerbehinderte in jeglichen Bereichen. Auch die Kinderregelung bleibt laut Bahn unverändert.

Hohe Besucherzahlen - beschränkter Zugang

Auf die Frage nach den Gründen für die Änderungen verweist ein Sprecher der Bahn auf die aktuell hohe Auslastung der Lounges: „Darunter leiden die Atmosphäre, der Service und die Sitzplatzverfügbarkeit.“

Weiterhin Zugang zu den Lounges und den Premiumbereichen haben grundsätzlich Reisende mit einem Flexpreis-Ticket erster Klasse.

Die Premiumbereiche sind darüber hinaus unter anderem auch für Bonuskunden mit Platinstatus in Verbindung mit einem Fernverkehrsticket sowie Inhabern einer Bahncard 100 (1. Klasse) zugänglich. Den Premiumbereich mit Service am Platz bietet die Bahn in einem halben Dutzend Bahnhöfen an.

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