Achim. Nachdem der Antrag der CDU, der Stadtrat möge das Thema Kreisverkehr an sich ziehen, im Rat scheiterte, ist die politische Diskussion über die Zukunft der Gieschen-Kreuzung vorerst abgeschlossen.
Gegner des Kreisverkehrs könnten den Beschluss zum Ausbau der Kreuzung trotzdem noch kippen - per Bürgerentscheid, bei dem die Achimer darüber abstimmen, ob sie den Kreisel wollen oder nicht. Der Gesetzgeber ermöglicht diese Form der direkten Demokratie, macht dafür aber genaue Vorgaben. Zunächst ist ein Bürgerbegehren erforderlich. Sozusagen als Nachweis, dass der Kreisverkehr tatsächlich ein Thema von Interesse in Achim ist, müssen die Initiatoren des Begehrens Unterschriften von zehn Prozent aller Wahlberechtigten sammeln. Dies waren bei der letzten Kommunalwahl 24106 Bürger/innen, womit für ein erfolgreiches Bürgerbegehren 2411 Unterschriften benötigt werden.
Kommen diese Unterschriften zusammen, könnte der Rat dem Begehren entsprechen und seinen Beschluss zurücknehmen. Tut er dies nicht, bleibt die Möglichkeit eines Bürgerentscheids. Die Hürden für dessen Erfolg liegen jedoch ungleich höher als beim Bürgerbegehren. Natürlich muss der Vorschlag - in diesem Fall die Ablehnung des Kreisels - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Zudem müssen aber auch mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen, in Achim also 6027 Bürgerinnen und Bürger.