
Dass der Prozess schon am zweiten Verhandlungstag zu Ende ging, lag daran, dass sich die Beteiligten in einem Rechtsgespräch vorab verständigt hatten. Der Angeklagte räumte die Taten ein, dafür wurde ihm eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren und eine Geldstrafe von maximal 300 Tagessätzen versprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte neben der Bewährungsstrafe eine Geldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen gefordert. Bei der Geldstrafe berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte bereits einen Teil der unterschlagenen Beitragseinnahmen zurückgezahlt hat.
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