
Knapp daneben ist auch vorbei. Diese Redensart muss für Oyten ein bisschen umgetextet werden. Knapp daneben ist gerade noch drinnen, das wäre eine durchaus passendere Formulierung für die Gestaltungsplanung der Gemeinde für die neue Ortsmitte. Denn wie berichtet, liegt der geplante neue Lidl-Markt außerhalb des im Einzelhandelskonzept vorgeschriebenen und eingezeichneten zentralen Versorgungsbereiches. Ein Problem ist das aber nicht, hat die Verwaltung nun schon mehrfach verlauten lassen. Für Verwirrung und Unverständnis sorgt das jedoch bei einigen Bürgern.
Denn eben jene Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches hat den geplanten Umzug des Discounters vom Wehlacker in die Ortsmitte auf die Fläche zwischen Haupt- und Jahnstraße überhaupt nötig gemacht. Denn nur im zentralen Versorgungsbereich darf sich großflächiger Einzelhandel ansiedeln, einer von Lidl anvisierten Vergrößerung am aktuellen Standort musste somit eine Absage erteilt werden. Und so staunten viele Oytener nicht schlecht, als es hieß, dass die ebenfalls außerhalb des Bereichs liegende Fläche für den Neubau genutzt werden kann. Ein Auslegen der Gesetze nach zweierlei Maß sah darin manch einer, zumal die Stimmen aus der Bevölkerung ganz deutlich in die Richtung gehen, dass der Lidl am Wehlacker bestens aufgehoben ist und es keinen weiteren Lebensmittelmarkt im Hauptstraßenbereich braucht.
Die Bürgerinitiative zur neuen Ortsmitte, die überhaupt erst darauf aufmerksam gemacht hatte, dass der geplante Markt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt, befürchtete sogar, dass gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird. Sie legte daher offiziell im Sinne des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes und der Hauptsatzung der Gemeinde Oyten Beschwerde ein. Auch weil die gemäß Raumplanerischem Vertrag vorgeschriebene Meldung an den Kommunalverbund, die eigentlich vor dem Beginn des Verfahrens zu erledigen ist, noch nicht erfolgt war.
Die Verwaltung hat die Beschwerde inhaltlich zurückgewiesen. Demnach ist der im Einzelhandelskonzept dargestellte zentrale Versorgungsbereich als „Grundlagenuntersuchung“ zu sehen, wie es in dem Antwortschreiben heißt. „Vor dem Hintergrund der Dynamik in der Einzelhandelsentwicklung kann dieses Konzept regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die zeichnerische Darstellung des zentralen Versorgungsbereichs ist kein Ausschlusskriterium“, lässt die Verwaltung weiter verlauten.
Dass grundsätzlich neue Einzelhandelsgroßprojekte „nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen“ zulässig sind, wird so im Landesraumordnungsprogramm von 2017 festgelegt und als „Integrationsgebot“ bezeichnet. Erfüllt wird dieses Gebot in den jeweiligen Versorgungskernen von Kommunen, die wiederum im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Verden festgehalten sind. Zur Bestimmung des Versorgungskerns hilft wiederum der im Einzelhandelskonzept festgelegte zentrale Versorgungsbereich.
„Was die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs angeht, kann das RROP fortgeschrieben werden, wenn sich geänderte Bedarfe ergeben“, teilt die Oytener Verwaltung im Hinblick auf den Fall der Lidl-Ansiedlung mit. Wenn die Gemeinde das Einzelhandelskonzept anpassen würde, was bezüglich der Ausweitung des zentralen Versorgungsbereiches um die Fläche für den geplanten Discounter kein Problem wäre, so würde diese Änderung auch in das RROP aufgenommen.
Die Gemeinde Oyten kommt daher zu dem Fazit: „Zusammengefasst ergeben sich keine rechtlichen Konsequenzen oder werden gar Rechtsverstöße begangen. Sowohl mit dem Landkreis Verden als auch mit dem Kommunalverbund liegt die Verwaltung in enger Abstimmung. Es liegen keine Hinderungsgründe vor, die die Fortführung der Bauleitplanung beeinträchtigen würden.“
Bleibt die Frage, wieso eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches bis zum Wehlacker nicht auch möglich wäre? Schließlich liegt das dortige Einkaufscenter alles andere als am anderen Ende von Oyten und könnte durchaus als städtebaulich integriert gelten. Darauf antwortet auf Nachfrage Katharina Staiger von der Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung mbH, die das Einzelhandelskonzept für Oyten erstellt hat. Letztlich sei die direkte Angrenzung an den zentralen Versorgungsbereich entscheidend. Für die aktuelle Planung müssten die Grenzen nur minimal angepasst werden. Laut Staiger „reine Formalie“. „Ein Problem wäre es, wenn der geplante Lidl gar nicht mehr in dem Bereich liegen würde“, sagt sie und nennt als Beispiel dafür etwa den Bereich der Korfu-Kreuzung.
Natürlich könne sie verstehen, dass es für Bürger „verwunderlich“ sein mag, dass daneben in diesem Fall nicht vorbei bedeutet. Aber sie bestätigt, was auch die Oytener Verwaltung sagt, dass die derzeitige Planung für die Ortsmitte kein Problem sei. Zudem hält sie bezüglich der Lidl-Ansiedlung fest: „Sie ist sicherlich nicht schädlich für die Ortskernentwicklung.“
Welcher Verein wann in Bremen oder der Region spielt und wie die Begegnung ausgegangen ist, erfahren Sie in unserem Tabellenbereich. Auch die Ergebnisse der Spiele der höheren Ligen finden Sie dort.
Haben Sie zufällig 16 ...