
Die „Bürgerinteressenvertretung in Sachen Amazon“ (BI), die – wie berichtet – eine Petition beim Landtag gegen eine Amazon-Ansiedlung eingereicht hatte, möchte sich nicht damit abfinden, dass der Rat nicht über die Vergabe des Gewerbegrundstücks entscheiden kann. Wie berichtet, hat der Achimer Stadtrat bereits in der Vergangenheit einen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Areal beschlossen, der die Ansiedlung eines Logistikzentrums im Uesener Feld zulässt. Welches Unternehmen sich dort niederlässt, liegt nicht in der Entscheidungsgewalt des Rates. Gleichwohl muss dieser über die notwendigen Straßenumbauten entscheiden und etwa die zweite Zufahrt zu dem Grundstück befinden, die Amazon zur Bedingung gemacht hat.
„Es kann nicht sein, dass Grundstücksvergaben ohne Mitbestimmungsrechte der Ratsmitglieder erfolgen. Das sollte von allen Fraktionen kritisch sowie juristisch hinterfragt und geprüft werden“, findet die BI. Sie habe Einspruch zum neuen Bebauungsplan für die Verkehrsentwicklung Achim-Ost erhoben und kritisiert den Vorentwurf. „Die öffentliche Beteiligung und Auslegung wird erst noch erfolgen. Dann wird es erst richtig wichtig und geht ans Eingemachte“, weiß die BI.
Sie erwartet in Kürze die endgültigen Unterlagen zum B-Plan Nr. 65, die die Stadt Achim veröffentlichen muss. „Dann haben alle Bürger und öffentliche Institutionen das Recht, Stellung zu nehmen und ihre Einsprüche geltend zu machen“, heißt es von der BI. Sie sei auf diese Phase gut vorbereitet und werde ihre konkreten Einsprüche und Einwendungen „in großer Detailtiefe und fachlich einwandfrei“ vorbringen.
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