
Insgesamt 88 neue Wohngrundstücke sollen in Etelsen auf dem Berkels entstehen. Das zumindest ist der Plan der Gesellschaft für wirtschaftliches Bauen Bremen für die rund 7,7 Hektar große Fläche im Bereich zwischen den Straßen An der Lehmkuhle, Berkelsmoor und der Berkelsstraße. Damit das Vorhaben, mit dem sich Verwaltung und Politik im Flecken Langwedel bereits seit einigen Jahren befassen, umgesetzt werden kann, muss die Politik nun den Satzungsbeschluss für den dort künftig geltenden Bebauungsplan „Berkels-Ost“ treffen. Den Anfang der Beratung macht der Bau-, Verkehrs-und Friedhofsausschuss am Dienstag, 8. Dezember.
Vor dem Satzungsbeschluss gilt es aber, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und des Auslegungsverfahrens eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise zu bewerten. Neben zum Beispiel dem Landkreis Verden oder den Stadtwerken Achim hatten auch 13 Anwohner, die als Gruppe gemeinsam von einem Rechtsanwalt vertreten werden, Anmerkungen gemacht. Und letztere zielen darauf, eine Aufstellung des Bebauungsplanes in der vorgesehenen Weise zu verhindern. So werden in dem Schreiben des Rechtsanwaltes an die Langwedeler Verwaltung „mehrere Fehler“ aufgelistet, die nach seiner Ansicht zur „Unwirksamkeit des Bebauungsplans“ führen.
Was sind die Kritikpunkte? Da wäre neben dem „erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft“ die geplante Erschließung, welche über die Hustedter Straße und Zum Berkelsmoor erfolgen soll. So heißt es unter anderem, dass geeignetere Erschließungsalternativen unberücksichtigt geblieben wären und dass der Planungsaspekt der Erschließung auf einen späteren der Öffentlichkeitsbeteiligung nachgeordneten Zeitpunkt verlagert werde, was wiederum rechtswidrig sei. Zudem sei die geplante Erschließung „rechtsfehlerhaft, da sie gegen das Abwägungsverbot verstößt“. Des Weiteren wird moniert, dass der städtebauliche Vertrag nicht mit öffentlich ausgelegt worden ist.
Letzterem hält die Verwaltung entgegen, dass dieser Vertrag gar nicht auslegungspflichtig sei. Und auch alle weiteren Kritikpunkte werden nicht geteilt. So werden die Hinweise, Aussagen und Vorwürfe aus dem Schreiben des Rechtsanwaltes in der Antwort aus dem Rathaus nahezu alle „als unbegründet zurückgewiesen“ oder ihnen „wird nicht gefolgt“. Unterm Strich sieht die Verwaltung keinerlei Veranlassung, aufgrund der Einwendungen von der Planung abzusehen oder diese nachzubessern. Nun ist die Politik gefragt, ob sie dieser Ansicht folgt. Sollte dies der Fall sein – der Gemeinderat beschließt am 14. Dezember –, bleibt indes abzuwarten, ob sich die Anwohner und ihre juristische Vertretung geschlagen geben. Denn in dem Schreiben wird bereits angekündigt, dass im Falle einer Nichtberücksichtung der Kritik ein „Normenkontrolleilverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragt werden müsse“.
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Bau-, Verkehrs-und Friedhofsausschuss am 8. Dezember ist mit 22 Punkten vollgepackt. Unter anderem geht es auch um die für das Wohngebiet in Etelsen-Berkels zu schließenden städtebaulichen Verträge über die Erschließung und die Bereitstellung von Grundstücken für Kompensationsmaßnahmen. Weitere Themen, mit denen sich das Gremium ab 18 Uhr in der Sporthalle der Oberschule befasst, sind der Beschluss des Lärmaktionsplans, der Antrag auf Sandabbau in der Ortschaft Völkersen sowie diverse Bebauungsplanänderungen, die für mehr Wohnraum in Daverden sorgen sollen.
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