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  • » Ärzte und Apotheken bieten im Kreis Verden Tests an - eine Übersicht
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Corona-Schnelltests im Kreis Verden
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Dezentrale Schnelltests

Kai Purschke und Marius Merle 17.03.2021 0 Kommentare

Im Landkreis Verden haben Ärzte und Apotheken mit den für Bürgern kostenlosen Corona-Schnelltests begonnen. In Kürze sollen private Unternehmen und Organisationen wie das DRK einsteigen können. Eine Übersicht.

  • Die kostenlosen Antigen-Schnelltests für alle Bürger nehmen im Kreis Verden bisher nur die Ärzte und einige Apotheken ab. 
    Die kostenlosen Antigen-Schnelltests für alle Bürger nehmen im Kreis Verden bisher nur die Ärzte und einige Apotheken ab.  (Björn Hake)

    Ein offizielles Corona-Testzentrum gibt es im Landkreis Verden nicht. Denn das Land Niedersachsen hat eine Allgemeinverfügung erlassen und festgelegt, dass Städte und Landkreise Ärzte, Zahnärzte, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Anbieter mit den sogenannten Bürgertests zu beauftragen haben. Seit dem 8. März hat zwar jeder Bürger den politisch festgelegten Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche, aber so schnell konnten nicht alle Strukturen dafür geschaffen werden. Bisher sind die kostenlosen Bürger-Schnelltests im Kreis Verden in erster Linie bei niedergelassenen Ärzten und vereinzelt in Apotheken möglich, die sich jeweils selbst dazu bereit erklärt haben. 

    Apotheken testen bereits

    Die beiden Krankenhäuser der Aller-Weser-Klinik (AWK) bieten dagegen keine kostenlosen Schnelltests an, auch (kostenpflichtige) PCR-Tests für Menschen, die nicht Patienten der Klinik sind, seien dort nicht möglich. „Unsere Corona-Testung bezieht sich ausschließlich auf die Patienten, Besucher und Mitarbeiter der Aller-Weser-Klinik gGmbH, um hier eine maximale Sicherheit in unseren beiden Krankenhäusern zu gewährleisten“, heißt es dazu von der AWK.

    Aber Apotheken dürfen die Schnelltests abnehmen und die Kreisverwaltung weiß von drei Apotheken, die dies bereits tun: die Löns-Apotheke in Verden (Eitzer Straße 18), die Paracelsus-Apotheke in Langwedel-Daverden (Hauptstraße 72) und die Apotheke bei Dodenhof in Posthausen. „Es könnten bereits auch mehr sein, aber von denen liegen uns noch keine Meldungen vor“, sagt Kreissprecher Ulf Neumann. In naher Zukunft sollen auch Drittanbieter wie private Unternehmen oder das Rote Kreuz im Landkreis Verden testen dürfen. Diese Drittanbieter müssen sich „in einem schlanken Verfahren“, wie Neumann es ausdrückt, vom Landkreis prüfen und sich eine Erlaubnis ausstellen lassen und könnten sich dann für die Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) akkreditieren lassen.

    Antrag des DRK Oyten liegt vor

    Mitten in diesem Verfahren befindet sich derzeit auch der Antrag des DRK in Oyten. „Wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir etwas Eigenes auf die Beine stellen müssen“, erklärt Bürgermeisterin Sandra Röse, wieso sich die Gemeinde als Initiator um ein zusätzliches Testangebot für die Oytener Bürger bemüht. Mit dem DRK-Ortsverein und der Flora-Apotheke seien schnell zwei Partner gefunden worden, die für den Testbetrieb sorgen würden. Wenn alles gut läuft, soll es ein Testangebot an fünf Tagen die Woche geben, als Raum dafür bietet sich laut Röse die alte Schützenhalle an der Jahnstraße an. Doch in trockenen Tüchern sei noch nichts, denn noch gebe es Fragen rund um die Abrechnung zu klären, bevor es vom Landkreis die Genehmigung für das DRK in Oyten geben könne.

    Bis die Anträge von Drittanbietern bearbeitet worden sind, haben Bürger auch die Möglichkeit, auf der Webseite www.arztauskunft-niedersachsen.de nach Arztpraxen zu suchen, die die kostenlosen Corona-Schnelltests anbieten. Dazu kann der Nutzer in einem Suchfeld eine Stadt oder eine Postleitzahl eingegeben, einen Umkreis, in dem er suchen möchte und muss im Feld „Besonderheit“ den Begriff „Corona-Schnelltest“ auswählen. Dann werden ihm alle Praxen angezeigt, die grundsätzlich die Schnelltests anbieten. Es sollte aber telefonisch neben der Terminabsprache vorher geklärt werden, ob es Einschränkungen für Testpersonen gibt, also ob beispielsweise ein Kinderarzt auch Personen außer Kinder, Jugendlichen und deren Eltern testet. 

    Erfahrungen einer Hausarztpraxis

    Erste Erfahrungen mit den für Bürger kostenlosen Schnelltests hat bereits das Praxisteam der Achimer Hausarztpraxis Matthias Raby gesammelt. „Die Bürger müssen sich auf jeden Fall vorher telefonisch melden und sollten nicht einfach so vorbeikommen“, erzählt Petra Raby. Denn für die kostenlose Testung habe das Praxisteam eigens ein Zeitfenster geschaffen - dann, wenn keine anderen Patienten in der Praxis sind. Die Praxis Raby bietet die kostenlosen Bürgertests nun zwei Mal pro Woche an. Wer getestet wird, müsse dafür nichts zahlen und etwa 15 Minuten auf sein Ergebnis warten. Sollte das Ergebnis des Schnelltests positiv ausfallen, könne sofort im Anschluss der in solchen Fällen vorgeschriebene PCR-Test gemacht werden.„ Wir müssen jeden positiven Befund melden“, betont Petra Raby. 

    „Jede testende Einrichtung stellt dem Bürger einen formlosen Nachweis zum Ergebnis des Schnelltests aus“, betont Michael Schmitz, Geschäftsführer der KVN in Verden. Diese Bescheinigung sei in den Kosten enthalten, die die Ärzte und die anderen zugelassenen Tester erstattet bekommen. Darauf sollen nach Landesvorgaben Name, Datum und Uhrzeit vermerkt sein. Der Schnelltest sei nach Probenentnahme zwölf Stunden gültig. Ergibt der Schnelltest ein positives Ergebnis, muss ein PCR-Test erfolgen. Die Corona-Verordnung besagt, dass ein PCR-Test nicht mehr als 24 Stunden vorher vorgenommen sein darf, um als Nachweis zu gelten. So müssen derzeit nach der  Corona-Verordnung negative Testergebnisse vorlegen, wer Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie in Tagespflegeeinrichtungen und in Bereichen des betreuten Wohnens betreten will, wenn der regionale Inzidenzwert über 35 liegt. Aber auch bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, etwa in einem Kosmetikstudio oder bei einer Rasur.

    Auflistung der testenden Ärzte

    Die Übersicht der Ärzte im Kreis Verden, die laut KVN und Ärztekammer die kostenlosen Schnelltests abnehmen (Stand Mittwochmittag): 

    Achim: Kristin Esch, Kinder- und Jugendmedizin, Uesener Feldstraße 7, Telefon 04202/ 2600; Kay Gottschewsky, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Meislahnstraße 2, Telefon 04202/ 4400; Matthias Raby, Allgemeinmedizin, Feldstraße 35 A, Telefon 04202/8010; Burkard Gerling, Kinderheilkunde, Leipziger Straße 19, Telefon 04202/84068; Parwis Azimi, Allgemeinmedizin, Bierdener Straße 13, Telefon 04202/71101.

    Oyten: Marvin Döring, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hauptstraße 52, Telefon 04207/3066; Ulrike Bettenhausen, Kinderheilkunde, Beethovenstraße 1, (04207) 804840.

    Ottersberg: Cai-Christoph Hildebrand, Allgemeinmedizin, Zum Dieker Ort 15, Telefon 04293/ 919022; Torsten Kuper, Allgemeinmedizin, Grellenbrook 1a, Telefon 04205/316711; Dennis Tietjen, Allgemeinmedizin, Grellenbrook 1a, Telefon 04205/316711.

    Samtgemeinde Thedinghausen: Joachim Wagner, Innere Medizin, Bremer Straße 52, Riede, Telefon 04294 / 1232; Cirstin Blumenau, Allgemeinmedizin, Bremer Straße 52, Riede, Telefon 04294 1232; Christian Oehmen, Allgemeinmedizin Bremer Straße 16, Emtinghausen, Telefon 04295/ 1238. 

    Langwedel: Gunnar Benstein, Allgemeinmedizin, Schulstraße 4, Etelsen,Telefon 04235/93050; Barbara Michaela Rohde-Habermann, Allgemeinmedizin, Schulstraße 4, Etelsen, Telefon: 04235/93050.

    Verden: Armin Roland Denda, Orthopädie und Unfallchirurgie, Brückstraße 7, Telefon 04231/85530, 04231/85540; Petra Sinke, Allgemeinmedizin, Andreaswall 28, Telefon 04231/92000; Andreas Fryen, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Eitzer Straße 18, Telefon 04231/ 2960; Gisela Fryen, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Eitzer Straße 18, 04231/ 2960.

    Dörverden: Elisabeta-Luiza Leica, Innere Medizin, Große Straße 63, Telefon 04234/1077, 0173/9867639; Friedhelm Gorski, Allgemeinmedizin, Große Straße 63, Telefon 04234 1077; 0173/ 9867639.

    Sottrum: Martin Lund, Innere Medizin, Kirchstraße 8-10, Telefon 04264/1331.

    Zur Sache

    Die Corona-Testverfahren

    Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Testverfahren: dem PCR-Test, dem PoC-Antigen-Schnelltest und dem Selbsttest. Die Proben eines PCR-Tests werden durch medizinisches Personal entnommen und im Labor ausgewertet. Mit den PCR-Tests können die Antigen-Schnelltests (etwa bei Ärzten und Apotheken erhältlich) und die Selbsttests verifiziert werden. Wenn der Selbst- oder Schnelltest positiv ist, muss ein Termin für einen PCR-Test bei einem Arzt oder in einem Testzentrum (wenn vorhanden) vereinbart werden, denn PCR-Tests haben eine niedrigere Fehlerrate als Selbst- oder Schnelltests. Fällt der PCR-Test negativ aus, passiert nichts weiter und der Getestete hat kein Covid-19, fällt der PCR-Test positiv aus, wird für ihn die Quarantäne angeordnet und die Ermittlung der Kontaktpersonen startet. Die Antigen-Schnelltests werden durch geschultes Personal angewendet. Ähnlich wie beim PCR-Test wird ein Abstrich im hinteren Nasen- und Rachenbereich gemacht. Im Gegensatz zum PCR-Test erfolgt die Auswertung direkt vor Ort. Die Selbsttests kann jeder selbst zuhause anwenden, die Anwendung ist für Laien konzipiert. Der Abstrich kann in der Nase oder am Speichel erfolgen. Eine Übersicht über die zugelassenen Selbsttests für Laien findet sich im Internet unter  www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/node.html. 

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