
Seit mindestens drei Jahren werden die im Ottersberger Kernort lebenden Menschen von lautstarken Krähen auf eine massive Geduldsprobe gestellt. Im März vergangenen Jahres hatte sich sogar die von Meike Vogel ins Leben gerufene Bürgerinitiative „Krähenfreies Ottersberg“ formiert, die dem Protest seither ein Gesicht und einen Namen gibt. Mittlerweile ist aber zumindest etwas Bewegung in die Problemlösung gekommen. Im Januar und Februar haben zwei Begehungen an möglichen Gefährdungsstellen stattgefunden, an denen sich neben Bürgermeister Tim Willy Weber und Meike Vogel auch Antje Mahnke-Ritoff und Bettina Bielefeld vom Landkreis Verden sowie Marianne Rosebrock-Germann aus der Ottersberger Bauverwaltung beteiligt haben. Die Ergebnisse aus diesen Zusammenkünften werden der Öffentlichkeit bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Landschaftspflege präsentiert, der am Dienstag, 30. März, ab 19.30 Uhr in Form einer Videokonferenz im Ottersberger Ratssaal tagt.
Erste Erkenntnisse über die Krähen-Situation im Kernort konnten Weber, Vogel und Rosebrock-Germann bereits bei der Begehung am 9. Januar sammeln. Dabei zählte das Trio insgesamt 13 Gefährdungsstellen durch Verschmutzung in den Bereichen Postweg, Grüne Straße, Lange Straße, Am Vie, Große Straße, Pottmoor und Alter Weg. Dort haben es sich die Tiere in Eschen, Eichen, Buchen, Hainbuchen, in einer Baumreihe am Kindergartenweg und sogar im Hochzeitsgarten beim Rathaus zum Nisten gemütlich gemacht. Meike Vogel empfindet die Lärmbelästigung durch die Krähen in der Zeit von März bis Juli am stärksten. „Man konnte erkennen, dass die Vögel zur Biogasanlage zum Fressen fliegen“, lautete derweil das Fazit aus dieser Begehung. Eine Umsiedlung der Vögel in die Baumreihe am Fahrradweg nach Eckstever könnte das Problem vielleicht lösen, hieß es damals aus der kleinen Runde.
Bei der zweiten Begehung am 24. Februar mit den Expertinnen von der Kreisverwaltung seien laut Bürgermeister Tim Willy Weber dann jedoch Stellen mit nur einem Nest als „nicht gefährdend“ festgelegt worden. Dabei habe sich ergeben, dass nur die Bäume bei der Kreissparkasse an der Grünen Straße in Ottersberg als Gefährdung gelten, weil dort eine Ampelanlage, ein Fußweg und ein Radweg vorhanden seien und es keine Ausweichmöglichkeiten gebe. Am 1. März erfolgte dann unter Berücksichtigung des Bundesnaturschutzgesetzes und mithilfe des Bauhofes eine Entnahme von zwölf Krähennestern. Antje Mahnke-Ritoff und Bettina Bielefeld stellten jedoch klar, dass für ein einzelnes Nest in einem Baum – auch wenn es sich oberhalb von einem Fußweg befindet – keine Genehmigung für eine Vergrämung erteilt werde, da es sich um keine Gefährdung im öffentlichen Raum handele. Ein Verscheuchen sei aber außerhalb der vom 1. März bis 30. September dauernden Schonzeit erlaubt. Eine Vergrämung sei nur zulässig, wenn keine Eier im Nest vorhanden sind.
Grundsätzlich müsse zudem unterschieden werden, ob der Baum auf öffentlichem oder privatem Grund steht. „Die Gemeinde ist für die öffentlichen Bäume zuständig. Für eine Vergrämung sollte eine Beschwerde vorliegen, eine Gefährdung für die Öffentlichkeit vorliegen oder eine Ampelanlage vorhanden sein, an deren Stelle die Verkehrssituation zu eng ist, um auszuweichen“, zählt Weber die Vergrämungskriterien auf. Und: „Auch an Radwegen, wo es keine Ausweichmöglichkeiten gibt, könnte eine Vergrämung genehmigt werden.“ Bei der Bewertung von Gefährdungsstellen kommen demnach derzeit nur zwei Stellen im Ottersberger Kernort für eine Vergrämung in Frage. Zum einen zwei mit Efeu bewachsene Bäume bei der Kreissparkasse und die Baumreihe am Kindergarten im Kindergartenweg für den Fall, dass sich dort Krähennester ansiedeln sollten. „Dass ist derzeit nicht der Fall. Falls sich noch Nester bilden, können wir Fotos schicken und Anträge auf Vergrämung stellen“, erklärt Weber.
Bei der zweiten Begehung sei laut Weber indes der Eindruck entstanden, dass weniger Nester als vorheriges Jahr und auch als bei der ersten Begehung im Januar vorhanden sind. In vier Schritten soll nun weiter verfahren werden. Zunächst sollen die genehmigten Vergrämungen in zwei Bäumen bei der Kreissparkasse vollzogen werden. Weitere Bäume sollen beobachtet und eine Vergrämung eventuell beantragt werden. Der Ornithologe Christian Dibbern soll mit der Zählung der Nester beauftragt werden. Und im April soll der „Arbeitskreis Krähen“ in kleiner Runde wieder zusammenkommen und über das weitere Vorgehen beraten. Auch für angedachte Umsiedlung in die Baumreihe am Fahrradweg nach Eckstever gelten Richtlinien, die einzuhalten sind. So müssen im Vorfeld mehrere Zählungen durchgeführt werden, um im Anschluss erkennen zu können, ob die Krähen auch mit umgezogen sind und sich dort neu angesiedelt haben.
Für die Umsiedlung werden dann Initialnester mit dem Astzwiesel abgesägt und an den angedachten Bäumen in passender Höhe wieder angebracht. „Dieses wäre nach der Schonzeit ab dem 1. Oktober möglich und es würde dafür eine Genehmigung erteilt werden“, weiß Tim Willy Weber zu berichten, der gute Chancen für eine Umsiedlung sieht. Diese sollte allerdings von einer Fachfirma ausgeführt werden. Antje Mahnke-Ritoff und Bettina Bielefeld halten den angedachten Standort am Radweg nach Eckstever jedoch für möglich. „Der Prozess dauert aber einige Jahre und ein Erfolg ist nicht garantiert“, erklärt Weber.
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