
„Leise rieselt der Schnee...“ Noch nicht so ganz und dennoch kann es ob der kälteren Temperaturen demnächst zu extremen Wetterverhältnissen wie Glatteis kommen. Die Landesschulbehörde hat daher den Zeitpunkt zum Anlass genommen, über mögliche Schulausfälle aufzuklären. Denn dazu könne es kommen, „wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können“, wie Behördensprecherin Bianca Trogisch erläutert. Allerdings seien die jeweiligen Landkreise für die Schülerbeförderung zuständig und sie sind es, „die in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung treffen, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht“.
Genaue Informationen würden dann sofort über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de. Nutzer müssten nur auf der Startseite im Schaltfeld „Niedersachsen“ einfach auf den Button „Schulausfälle“ klicken und bekämen die Übersicht. Vom Landkreis Verden heißt es zu diesem Aspekt: „Erfolgen keine Ansagen im Rundfunk, finden sowohl der Unterricht als auch die Schülerbeförderung statt.“
Grundsätzlich gilt: Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Bianca Trogisch: „Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbstständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.“ Aber: Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen. Denn die Bildungseinrichtungen müssen die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler stets gewährleisten.
„Die grundsätzliche Entscheidung“, und darauf weist der Landkreis Verden ausdrücklich hin, ob sie ihre Kinder bei extremer Witterung wie Schnee- und Eisglätte oder bei starken Orkanböen zur Schule schicken, „liegt bei den Eltern“ – unabhängig von der Entscheidung des Landkreises Verden. Der weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass „Unterrichtsausfall und die Einstellung der Schülerbeförderung nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass es auch zu einem Ausfall des öffentlichen Linienverkehrs kommt“. Auf dessen Fortführung habe die Kreisverwaltung keinen Einfluss und es könne sein, dass die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auch bei extremen Witterungsbedingungen möglich ist, sofern die Straßenverhältnisse dies zulassen.
Die Landesschulbehörde erklärt dazu, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Der Landkreis Verden informiert über Schulausfälle auch parallel über Twitter sowie über die kostenlose Bürgerinformations- und Warn-App „Biwapp“. Diese App verschickt bei Eingang neuer Meldungen diese automatisch an die Nutzer (Push-Funktion). Die App steht zum kostenlosen Download in den bekannten App-Stores bereit und informiert den Nutzer bei Bedarf auch über Verkehrsunfälle, Feuer, Hochwasser, Bombenentschärfungen sowie über allgemeine Warnungen.
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