
Erst wenige Tage ist es her, da stellte die Verwaltung im Sozialausschuss die aktualisierten Förderrichtlinien für die Unterstützung der Jugendarbeit vor (wir berichteten). Nachdem diese 2015 das letzte Mal angepasst worden waren, musste eine Überarbeitung her. Auch der Sportbereich in Achim soll Förderrichtlinien bekommen, allerdings keine aktualisierten, sondern neue, denn bisher gab es für die finanzielle Unterstützung der Sportangebote noch gar keinen festgeschriebenen Leitfaden. Doch das soll sich nun ändern.
„Vieles im Bereich der Sportförderung hat sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Achim ohne besondere Zielvorgaben entwickelt“, heißt es von der Verwaltung. In der Stadt stehen unter anderem elf städtische Sporthallen, neun Sportanlagen und drei Schwimmbäder zur Verfügung und die 28 Sportvereine haben über 11 000 Mitglieder. Im städtischen Haushalt sind pro Jahr Aufwendungen in Höhe von circa 1,3 Millionen Euro der Sportförderung zuzuordnen.
Bereits jetzt betreibt die Stadt also natürlich eine direkte Sportförderung durch Bereitstellung von finanziellen Förderprogrammen und eine indirekte Sportförderung, die auf die Sicherstellung von guten Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung in der Stadt Achim ausgerichtet ist. „Sowohl die direkte als auch die indirekte Sportförderung sind freiwillige Leistungen der Stadt Achim“, heißt es von der Verwaltung.
Ziel soll es nun sein, durch eine umfassende Darstellung der Sportförderung für mehr Transparenz zu sorgen und wenn möglich, eine „Sportförderrichtlinie“ als Grundlage für die zukünftige Verteilung und den Einsatz der Mittel politisch beschließen zu lassen. „Gleichzeitig soll der Prozess dazu dienen, den Umfang und die Art der Leistungen kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls an den Bedarfen der Vereine neu auszurichten“, erklärt die Verwaltung.
Aus diesem Grund hat es im September einen ersten Workshop mit Vertretern einzelner Vereine und der AAS gegeben. Die AAS unterstützt die Stadt bereits bei der Sportförderung. Sie erhält einen städtischen Zuschuss (aktuell 50 000 Euro pro Jahr) für ihre satzungsgemäßen Zwecke, nimmt die Sportförderanträge der Vereine entgegen, bearbeitet sie und entscheidet durch ihre Gremien über die Verteilung. An diesem Vorgehen soll nach dem Wunsch der Vereine auch weiter festgehalten werden.
Auf Grundlage des Workshops im September wurde nun ein erster Entwurf für eine Sportförderrichtlinie erstellt. Doch es gab auch bereits einige Knackpunkte. „Im Prozess hat die Thematik ,Förderung für Vereine im Hallenbad' eine besondere Dynamik eingenommen“, berichtet die Verwaltung. Diese habe sich auch durch die überproportional hohe Beteiligung aus den Schwimmsportvereinen gezeigt. „Die Bedürfnisse der Schwimmsportvereine waren dabei sehr vielschichtig. Nach dem ersten Workshop war festzuhalten, dass eine Klärung der offenen Fragen aufgrund der Komplexität im Hauptprozess nur schwer zu bewerkstelligen wäre.“ Die Förderung der Schwimmsportvereine wurde deshalb aus dem Prozess herausgelöst. In einem moderierten Einzelverfahren soll allerdings zeitnah die begonnene Diskussion fortgeführt werden.
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Sport und Kultur am 3. Dezember wird nun zunächst politisch über den ersten Sportförderrichtlinien-Entwurf diskutiert, um darüber laut Verwaltung auch politische Meinungen und Forderungen mit in den weiteren Prozess aufzunehmen. „Der nächste Schritt wäre dann, in Gesprächen zwischen dem Vorstand der AAS und der Verwaltung, einen konkreten Vorschlag für eine ,Sportförderrichtlinie' zu erarbeiten und diesen als Beschlussvorschlag dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.“
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