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Klare Kante gegen weitere Erdgassuche

Kai Purschke 15.12.2019 0 Kommentare

Seit mehreren Jahren sucht das Unternehmen Dea nun bereits in Achim und Thedinghausen nach Erdgasvorkommen und hat nun eine weitere Verlängerung von anderthalb Jahren beantragt. Dagegen wehrt sich Achim.

  • Für die Suche mit Vibro-Trucks nach Erdgas braucht Wintershall Dea eine spezielle Genehmigung. Das generelle Recht, in Achim und Thedinghausen zu suchen, hat das Unternehmen jetzt für anderthalb weitere Jahre beantragt.
    Für die Suche mit Vibro-Trucks nach Erdgas braucht Wintershall Dea eine spezielle Genehmigung. Das generelle Recht, in Achim und Thedinghausen zu suchen, hat das Unternehmen jetzt für anderthalb weitere Jahre beantragt. (Focke Strangmann)

    Die Erdgasförderung und ihre Folgen bewegt die Menschen in der Region derzeit wie kaum ein anderes Thema, denn noch immer sind die Auswirkungen der jüngsten Beben im Kreis Verden nicht auf- und abgearbeitet. Die Kritik am Unternehmen Wintershall Dea wird jedenfalls nicht kleiner, da steht bereits die nächste Konfrontation ins Haus. Denn nach Angaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat Wintershall Dea beantragt, die Erlaubnis für die Suche von Kohlenwasserstoffen im sogenannten Erlaubnisfeld Werder – das Achim und Teile von Thedinghausen umfasst (siehe Grafik) – um anderthalb Jahre zu verlängern. Die derzeitige Erlaubnis erlischt am 31. Januar 2020, also in etwa sieben Wochen. Sie hatte für drei Jahre gegolten und war bereits die Verlängerung einer fünfjährigen Aufsucherlaubnis, die dem Unternehmen im Januar 2012 erteilt worden war.

    „Eine Erlaubnis kann mehrfach verlängert werden, wenn das Erlaubnisfeld trotz planmäßiger, mit der zuständigen Behörde abgestimmter Aufsuchung noch nicht ausreichend untersucht werden konnte“, zitiert LBEG-Sprecher Björn Völlmar auf Nachfrage das Bundesberggesetz. Die Prüfung des Antrags durch seine Behörde „läuft noch“, er rechnet mit einer Entscheidung bis Anfang oder Mitte Januar. Jedoch: Der Stadt Achim hat die Behörde laut einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, bereits im Oktober diese Jahres mitgeteilt, dass sie beabsichtige, „den Verlängerungsbescheid zu erteilen“.

    Entscheidung steht aus

    Völlmar macht deutlich, dass selbst mit einem positiven Bescheid durchs LBEG lediglich das Recht zum Suchen ausgesprochen werde. „Damit sind keinerlei technische Maßnahmen zur Suche gestattet“, erklärt er. Bedeutet: Möchte Wintershall Dea im Erlaubnisfeld seismische Messungen, etwa mit den Vibrotrucks, vornehmen oder gar Bohrungen, müsse dies separat beantragt und genehmigt werden. Ungeachtet der aktuellen Diskussionen und der Emotionalität, die das Thema Erdgasförderung in der Bevölkerung auslöst, habe sich das Landesamt nach den rechtlichen Vorgaben zu richten, was die Erlaubnis angeht.

    Heinz Oberlach, Sprecher der Wintershall Dea, erklärt dazu, dass der Antrag auf eine Verlängerung bisher weiter aufrecht erhalten werde. Er sagt nach den neuesten Entwicklungen, wie berichtet gibt das Unternehmen bereits hiesige Bohrprojekte auf, aber auch: „Alles steht auf dem Prüfstand.“ 

    Geht es nach der Stadt Achim, bekommt das Unternehmen kein grünes Licht zur weiteren Suche im Stadtgebiet. Das hat die Stadtverwaltung in dem genannten Schreiben ans LBEG sehr deutlich gemacht. Demnach bezweifelt die Verwaltung, dass Wintershall Dea in den vergangenen acht Jahren das Gebiet nicht, wie im Gesetzestext erwähnt, ausreichend untersuchen konnte. „Nachweise darüber wurden nicht vorgelegt. Dies ist aber die Voraussetzung dafür, dass die Verlängerung erteilt werden kann“, heißt es dazu aus dem Achimer Rathaus.

    Angst vor Wasser-Verunreinigung

    Da zwar die Erlaubnis, sollte sie erteilt werden, nicht tatsächliche Aufsuchhandlungen beinhaltet, aber gegebenenfalls eine spätere Erdgasförderung vorbereite, hat Achim Bedenken. Etwa wegen der Erdbebengefahr, die durch mehrere Erschütterungen und darauf folgende Eingeständnisse des Unternehmens über den Zusammenhang mit der Erdgasförderung belegt sei. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür, eine derart große Gefahr, die jedes einzelne Erdbeben für Menschen, Gebäude und Infrastruktur mit sich bringt, bewusst in Kauf zu nehmen“, heißt es aus Achim. Zumal der Antragsteller ein Wirtschaftsunternehmen sei, für das die Gewinnoptimierung im Vordergrund stehe.

    Da bisher diverse Austritte von Lagerstättenwasser aus Einpressbohrungen zu verzeichnen waren, die Verwaltung bezieht sich auf die Leckagen in der Grafschaft Bentheim, sei eine Gefährdung von Mensch und Natur später auch in Achim nicht von der Hand zu weisen. „Es ist nicht auszuschließen, dass verunreinigtes und belastetes Lagerstättenwasser in die Grundwasser führenden Schichten austritt und so das Grundwasser erheblich verunreinigt“, argumentiert die Achimer Verwaltung. 

    „Schäden nicht auszuschließen“

    Als Folge der Sucherlaubnis ist aus ihrer Sicht anzunehmen, dass mit der Vibroseis-Technik gesucht werde, die allerdings Erschütterungen auslöse. „Schäden an Gebäuden, Bauwerken, Straßen und Versorgungsleitungen sind nicht auszuschließen“, betonte die Stadtverwaltung. Sie erinnert zudem an die Ratsentscheidung vom 16. Juli 2015, mit der sich die Stadt Achim „gegen konventionelles und unkonventionelles Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende“ ausspricht. 

    Damit stehen die Achimer im Übrigen nicht alleine dar: Die Samtgemeinde Thedinghausen, deren Rat an diesem Dienstag, 17. Dezember, ab 19.30 Uhr öffentlich im Schützenhaus Beppen tagt, dürfte sich – wie von der Samtgemeindeverwaltung vorgeschlagen – die Achimer Stellungnahme zu eigen machen und sich ebenfalls gegen eine Verlängerung der Sucherlaubnis aussprechen. Auch die Samtgemeinde hatte sich zur frackingfreien Kommune erklärt und deren Verwaltung stellt nun fest: „Der Sachverhalt ist durch die Stadt Achim eingehend und zutreffend aufgearbeitet worden.“

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