
Konzerte, Lesungen, Ausstellungen – die Bandbreite an kulturellen Angeboten in der Samtgemeinde Thedinghausen ist vielfältig. Damit das so bleibt, will die Samtgemeindeverwaltung die Kulturförderrichtlinien ab 2021 anpassen. Beraten darüber wird im Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Soziales am Mittwoch, 2. Dezember, ab 19.30 Uhr im Erbhof Thedinghausen. Zuletzt wurden die Förderrichtlinien 2016 angepasst.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass über die endgültige Bewilligung und Ablehnung von Anträgen, wie auch beim Landkreis Verden, die Verwaltung entscheidet, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Der Kulturausschuss und der Samtgemeindeausschuss werden aber jährlich über die bewilligten Zuschüsse unterrichtet. Bisher hat der Samtgemeindeausschuss über die Bewilligung und Ablehnung entschieden. Weiter wird vorgeschlagen, anstatt wie bisher eine Zuwendung von bis zu zwei Dritteln der förderungsfähigen Kosten als Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens 1000 Euro, jetzt eine Zuwendung bis zur Höhe der förderungsfähigen Kosten als Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens jedoch 1000 Euro, zu gewähren.
Förderungsfähige Maßnahmen können laut Verwaltung beispielsweise folgende Veranstaltungen sein: Konzerte, Kinder-und Jugendkultur, Theater- und Filmaufführungen, Leseförderung, Ausstellungen sowie Soziokultur und kulturell-künstlerische Projekte. Ausgeschlossen von der Förderung sind wiederum: religiöse, parteipolitische, kommunale und kommerzielle Veranstaltungen, Brauchtumsfeste, Chroniken, investive Maßnahmen und Bauvorhaben sowie Veranstaltungen mit vorwiegend geselligem Charakter und Veranstaltungen aus dem Schaustellergewerbe.
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind in der Samtgemeinde Thedinghausen ansässige und in das Vereinsregister eingetragene Vereine sowie natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts, die kulturell-künstlerische Projekte innerhalb des Samtgemeindegebietes realisieren wollen. Ausgeschlossen von einer Förderung sind parteinahe Stiftungen sowie kommunale Kultureinrichtungen und deren Fördervereine, erklärt die Samtgemeindeverwaltung.
Dem Antrag ist eine genaue Beschreibung des Projektes oder der Veranstaltung sowie ein nach Einzelpositionen aufgeschlüsselter Kosten-und Finanzierungsplan beizufügen. Aus dem Finanzierungskonzept muss hervorgehen, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Im laufenden Haushaltsjahr können bis zu drei Maßnahmen pro Antragstellerin/Antragsteller bezuschusst werden. Dem Verwendungsnachweis sind eine nach Einzelpositionen aufgeschlüsselte Aufstellung sowie prüffähige Belege über sämtliche Ausgaben und Einnahmen beizulegen. Eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Prüfung der Unterlagen durch die Verwaltung.
In den vergangenen Jahren wurden hauptsächlich Zuwendungen vom Kulturverein Samtgemeinde Thedinghausen, dem Förderkreis Erbhof, dem Chor Nachklang und für Lesungen beantragt. Es wurden jedoch außer zur Durchführung der Kunsttage und des Klassikmusikfestivals keine nennenswerten Beträge abgerufen, heißt es in der Vorlage.
Seitens der Leiterin der Tourist-Information, Imke Meyer, wird daher als Anerkennung der ehrenamtlichen kulturellen Arbeit unter anderem im Förderkreis Erbhof und im Kulturverein und in Zeiten der Corona-Pandemie die Änderung der Höhe der Zuwendungen für die allgemeine Kulturförderung vorgeschlagen. „Hauptsächlich ist es den beiden Vereinen zu verdanken, dass in der Samtgemeinde Thedinghausen seit Jahren ein vielfältiges kulturelles Programm für ein vergleichsweise geringes Kulturbudget angeboten wird.“ Im Haushaltsjahr 2021 sollen Haushaltsmittel in Höhe von 12 000 Euro veranschlagt werden, heißt es in der Beschlussvorlage.
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Wie bei den Waldbränden in der Lüneburger Heide 1975.