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Es fehlt in Achim an kleinen, bezahlbaren Wohnungen. Das wird von den Verwaltungsleuten und von den Kommunalpolitikern stets betont. Und doch könnten sie jetzt ein neues Wohnbauprojekt zulassen, mit dem im Achimer Mühlenviertel rund 15 Einfamilienhäuser entstehen würden. Nämlich zu beiden Seiten der Mühlenstraße, wo sich jetzt noch die Reithalle und der Reitplatz befinden. Den Grund, warum in Zeiten des Wohnungsnotstandes Häuser zugelassen werden sollen, nennt Steffen Zorn, städtischer Fachbereichsleiter für Bauen und Stadtentwicklung: „Antrag und Aufstellungsbeschluss sind aus dem Jahr 2014. Das hat leider so lange gedauert, aber wir haben seinerzeit unsere Zusage gegeben.“
Und damals sei die Gemengelage, was den Bedarf an kleinen, bezahlbaren Wohnungen angeht, noch eine andere gewesen. Offenbar hatte niemand im Verwaltungsausschuss einen Gedanken an Geschosswohnungsbau für diese Flächen verschwendet.
Wie Zorn schildert, seien die Grundstückeigentümer selbst mit dem Anliegen, die Flächen zu bebauen, an die Stadt herangetreten. Sie würden nun „alle für die Anbindung der Grundstücke erforderlichen Straßen herstellen und an die Stadt übertragen“, wie es in einer Mitteilungsvorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung heißt. Aber auch eine städtische Fläche soll miteinbezogen werden, zumindest zum Teil. Der Parkplatz neben der Achimer Mühle gehört der Stadt und werde eher wenig frequentiert, das habe der Mühlenverein der Verwaltung bestätigt. So könnte ein Teil der 1200 Quadratmeter, der östliche Teil des Parkplatzes, als Wohngrundstück genutzt werden.
Der Reiterhof, auf dem zuletzt der Reitverein Grabensee beheimatet war, soll nun einer Wohnbebauung weichen, die das Gelände „optimal auslasten soll“. Das ist einem Standsicherheitsgutachten zu entnehmen, das bereits im vergangenen Jahr für das Grundstück an der Mühlenstraße angefertigt wurde. Der Gestaltungsentwurf soll als Grundlage für die Erschließungsplanung dienen, erlaubt werden sollen Einzel- und Doppelhäuser.
Nicht ganz unproblematisch ist das starke Gefälle im Planungsgebiet, denn es befindet sich genau im Übergang von der höher gelegenen Geest zur Marsch. So fällt das Gelände beispielsweise nach Angaben der Stadtverwaltung nach Westen hin um sechs bis sieben Meter ab. „Im Zuge der Errichtung der Reithalle wurde das ehemals geneigte Grundstück abgeböscht und das Material zum Teil angehäuft“, heißt es in der Schilderung aus dem Rathaus. So sei eine fünf Meter hohe Böschung entstanden. Die Wohnbebauung könne nun, das wurde mit dem genannten Gutachten ermittelt, bis zu drei Meter an die „Böschungsschulter“ heran gebaut werden. Eine Unterkellerung der Gebäude sei grundsätzlich möglich, aber im Einzelfall zu untersuchen.
Bei einer Begehung im Februar dieses Jahres hatte die Verwaltung feststellen müssen, dass ein großer Teil der Gehölze, die im Bebauungsplan als erhaltenswert deklariert sind, beschädigt ist. Mit den Grundstückseigentümern sei daher vereinbart worden, dass die beschädigten Bäume vor Beginn der Bauarbeiten entfernt werden dürfen und „auf Grundlage eines noch zu erstellenden Grünkonzeptes“ neu gepflanzt werden sollen.
Erschlossen werden sollen die etwa gleichgroß anmutenden Grundstücke westlich und östlich von der Mühlenstraße zum einen durch eine Stichstraße, die von der Mühlenstraße zum westlichen Areal abgehen soll. Zum anderen bekommen die künftigen Wohngrundstücke östlich der Mühlenstraße eine Anbindung an den Uesener Mühlenweg. Sie können nicht über die Mühlenstraße erschlossen werden, weil diese etwa einen Meter unter dem Niveau des ehemaligen Reitplatzes liegt.
Die Verwaltung hat das Ziel, bis Ende des ersten Quartals 2019 das Verfahren abgeschlossen und dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt zu haben. Aber: „Das gelingt nur, wenn die Investoren auch die von ihnen zu liefernden Unterlagen fristgerecht und in der notwendigen Qualität einreichen.“
Der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung befasst sich in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 18. September, ab 17 Uhr im Rathaus mit dem Thema.
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