
Die frühere Industriebrache am Achimer Bahnhof gleicht inzwischen einem Trümmerfeld. Die ehemalige Brotfabrik Lieken ist Geschichte, der Platz für einen Neuanfang und eine Umgestaltung des jetzigen Sanierungsgebiets „Nördliche Innenstadt“ gemacht. Neben Wohnungen, kleineren Geschäftseinheiten, Büros und einer Mobilitätsstation (Parkhaus) wird auch eine Kindertagesstätte auf dem Areal entstehen sowie ein neuer Busbahnhof.
Neun Millionen Euro fließen, wie berichtet, an öffentlichen Geldern in das neue Lieken-Quartier, es handelt sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Stadtumbau West“. Drei Millionen Euro davon muss die Stadt Achim selbst bezahlen, zunächst aber bekommt sie Geld, denn am 17. Juni wird ihr der Förderbescheid über 856 000 Euro für die neue Kita und das damit zusammenhängende Familienzentrum überreicht. Außerdem liegen der Bebauungsplan und die Flächennutzungplanänderung nun vier Wochen lang öffentlich aus, die Bürger können sich dazu äußern (siehe Infotext).
Das haben diverse Einrichtungen bereits getan, die Behörden und sogenannten sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Deutsche Bahn etwa hat angemerkt, dass nach heutigen Erkenntnissen für den Ausbau der Strecke Langwedel-Bremen „ein zusätzliches Streckengleis zu den bereits vorhandenen drei Gleisen in Achim benötigt“ werde. Die dafür zusätzlich notwendigen Grundstücksflächen müssten dann bereits vorgehalten und von der DB AG erworben werden. Die Stadt Achim erklärt dazu, dass auf Basis der Bahn-Stellungnahme Gutachter bereits ein mögliches nördliches viertes Gleis mit neuem Grenzverlauf ermittelt hätten. „Auf der Nordseite des Bahnhofs würde die Deutsche Bahn in Höhe des Stadtwerkegrundstücks einen schmalen
Streifen der vorhandenen Gehweganlagen, die sich im städtischen Besitz befinden, benötigen.“ Anders im Bereich der geplanten Mobilitätsstation: Dort könne das fiktive vierte Gleis auf dem DB-eigenen Grundstück realisiert werden. Aber: „Es müsste die vorhandene Treppenanlage, die den Anschluss an die Unterführung bildet, versetzt werden.“
Mit der Einzelhandelssituation, der Stadtrat hatte dafür die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter gedeckelt, hat sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade befasst. Sie findet das Vorgehen richtig: „Zum Schutz der Innenstadt und des eigenen sowie angrenzender zentraler Versorgungsbereiche, sollten keine großflächigen zentrenrelevanten Angebote im neuen Lieken-Quartier entstehen dürfen.“ Eine adäquate Nahversorgung hingegen sollte „gerade im Hinblick auf die dort neu entstehende Wohnbebauung“ möglich sein. Die IHK würde die Festsetzung „die Gesamtverkaufsfläche im Geltungsbereich darf 800 Quadratmeter nicht übersteigen“ daher begrüßen.
Unterschiedlicher Meinung sind allerdings die Stadt Achim und der Landkreis Verden, was die Dimensionierung der Planstraße und des Wendehammers im neuen Wohngebiet angeht, die auch von Müllfahrzeugen befahren werden müssen. „Der geplante Radius des Wendehammers ist nicht ausreichend“, betont der Landkreis, nach dessen Angaben drei- und vierachsige Fahrzeuge, wie sie die vom Landkreis Verden beauftragte Abfuhrunternehmen einsetzen würden, Wendeplätze mit einem Durchmesser von mindestens 22 Meter benötigen. Denn nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen Müllfahrzeuge am Ende einer Straße in einem Zuge wenden können – ohne rückwärts zu fahren oder kurz zurücksetzen zu müssen.
Die Stadt hält dagegen, dass ein Wendekreisradius von 10,25 Metern angesetzt wurde und dieser auf die Befahrbarkeit mittels dynamischer Schleppkurven geprüft worden sei. Neben dem dreiachsigen Müllfahrzeug (Standard) sei auch für vierachsige Müllfahrzeuge geprüft worden – mit dem Ergebnis: „Die Wendeanlage ist demnach mit allen vorgegebenen Fahrzeugen befahrbar.“ Sie will daher der Anregung der Kreisverwaltung nicht folgen.
Bedenken hat auch eine an der Embser Landstraße ansässige Sanitärfirma geäußert. Sie möchte sichergestellt haben, dass nach dem Bau des Kreisverkehrs, der künftig von der Embser Landstraße aus ins Lieken-Quarter führen wird, auch die An- und Abfahrt zu und von ihrem Grundstück möglich ist. Denn darauf verkehren Kunden, dazu 7,5-Tonnen-Lkw und kleinere Transporter für den Kundendienst. „Da die Lkw auf dem Grundstück nicht wenden können, fahren sie zurzeit rückwärts auf die Landesstraße heraus, wenn die Ampelanlage zur Überquerung zum Aldi auf rot schaltet“, wie die Firma beschreibt.
Die Stadtverwaltung erklärt dazu, dass die Zufahrt auf das Grundstück sowohl aus Richtung Norden als auch aus Richtung Süden mit „einem kleinen Lkw“ möglich sei. Die Ausfahrt vorwärts werde in Richtung Süden jedoch nicht möglich sein, „da hier die Querungsinsel für den geplanten Kreisverkehr überfahren werden müsste“. Eine Lösung hat die Verwaltung auch parat: „Eine Möglichkeit wäre, das Linksein- und -ausbiegen zu verbieten und nur rechts-rein-rechts-raus zuzulassen.“ Die Fahrzeuge könnten die dann nördlich und südlich der Grundstückszufahrt existierenden Kreisverkehre zum Wenden nutzen. Denn ein Rückwärtsfahren vom privaten Grundstück auf die öffentliche Straße sei nach der Straßenverkehrsordnung „nur mit Einweisungsperson zulässig“.
Pläne liegen öffentlich aus
Der Planentwurf mit der Entwurfsbegründung für den Bebauungsplan 66 „Lieken-Quartier“ und die 29. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren liegen bis zum 11. Juli im Rathaus Achim, Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung (Zimmer 325) während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen können auch unter der Adresse www.download.achim.de/B066-Auslegung.zip online heruntergeladen werden. Die Achimer Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass von Bürgern Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. In den Unterlagen sind auch diverse Gutachten und Untersuchungen enthalten: Umweltbericht, Baugrund- und Bodengutachten, historische Untersuchung bezüglich Altlasten, Schallimmissionsprognose, Immissionsmessung niederfrequenter elektromagnetischer Felder der Hochspannungsleitung, Umspannstation und elektrifizierte Bahnlinie, faunistische Artenschutzkontrolle, vegetationskundliche Untersuchungen zur Biotoptypenkartierung, Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Achim, Handlungskonzept zur Wohnraum- und Gemeinbedarfsentwicklung, Untersuchung zur verkehrlichen Erschließung. Außerdem liegen die Stellungnahmen diverser beteiligter Institutionen vor.
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