
Achim. Ein 22-jähriger Mann muss sich nach einem Drohnenflug in einem Achimer Wohngebiet nun wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Am Sonntagabend gegen 18.45 Uhr bemerkte eine Anwohnerin der Annastraße das Flugobjekt, woraufhin sie die Polizei alarmierte. Als die Beamten eintrafen, fanden sie sowohl die Drohne als auch deren 22-jährigen Bediener. Da das Überfliegen von Wohngrundstücken grundsätzlich verboten ist, weil es mit über 100 Metern eine unzulässige Höhe erreicht hatte und darüber hinaus außerhalb der Sicht bedient wurde, leitete die Polizei ein Verfahren nach der Luftverkehrsordnung ein.
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